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Regulierung: „Fleißaufgabe“ ohne „unmittelbare Ursache“

Regulierung: „Fleißaufgabe“ ohne „unmittelbare Ursache“

22. Mai 2019

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3 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Seit der Finanzkrise werden Versicherungen ebenso streng wie Banken gesetzlich überwacht. Wann Regulierung über die Stränge schlägt und warum der „Gender Gap“ in Österreich ein enormes Problem ist, erklärt Dr. Edeltraud Fichtenbauer, Vorständin bei der DONAU Versicherung, im AssCompact Interview.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 22.05.2019

Ein „besonderes Anliegen“ ist Vorstandsdirektorin Edeltraud Fichtenbauer, verantwortlich für Lebens- und Krankenversicherung, Compliance und Rechtsfragen bei der DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group, die Frauenvorsorge: „Gerade Frauen leisten einen wesentlichen Anteil in unserer Gesellschaft, der jedoch immer noch nicht ausreichend gewürdigt und abgegolten wird.“ Sie erhalten durchschnittlich um 34% weniger Pension als Männer, der „Gender Gap“ betrage netto 539 Euro pro Monat. Daran werde sich in Zukunft „nicht ausreichend viel“ ändern. Damit würden viele Frauen vor Altersarmut stehen, sofern sie sich nicht in die finanzielle Abhängigkeit eines Partners begeben. „Jede Frau sollte so früh wie möglich an ihre Zukunft denken und beginnen, die Pensionslücke abzufedern.“

Staatliches System stößt an seine Grenzen

Das österreichische Sozialsystem sei zwar „sehr lobenswert und erfreulich“, doch den „Gender Gap“ könne es nicht ausreichend abfedern. „Da es ein gesellschaftliches Anliegen ist, Altersarmut zu verhindern, gehe ich schon davon aus, dass auch von staatlicher Seite in Zukunft eher mehr als weniger Incentives kommen werden.“ Grund für Optimismus gebe allein die Alterspyramide. „Auf immer weniger Menschen, die ins staatliche Sozialsystem einzahlen, kommen immer mehr, die daraus Leistungen beziehen. Ich muss kein Versicherungsmathematiker sein, um daraus zu schließen, dass das staatliche System an seine Grenzen stößt.“

„Zu den Banken gleich auch die Versicherungen“

Zum zunehmenden Regulierungsdruck in der Versicherungsbranche will die Juristin keine Beurteilung abgeben. „Der Gesetzgeber ist gezwungen, europäische Richtlinien in innerstaatliches Recht umzuwandeln. Das braucht man nicht zu kommentieren, sondern das ist ein Faktum.“ Dass man aber nach der Finanzkrise bei der Regulierung „zu den Banken gleich auch die Versicherungen dazu genommen hat, war eine Fleißaufgabe, für die es keine unmittelbare Ursache gibt“, so Fichtenbauer. „Mir ist zumindest in Mitteleuropa kein Versicherungsunternehmen bekannt, das in die Krise geraten wäre.“

Governance versus freie Marktwirtschaft

Im Rahmen des Aufsichtssystems Solvency II werden Versicherer nicht nur hinsichtlich quantitativer Anforderungen, sondern auch qualitativ durch ein Governance-System überwacht. „Governance bedeutet gesetzlich vorgeschriebene Unternehmensführung und damit auch einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Das hat seinen Sinn, wenn es dem Schutz der Versicherungsnehmer dient.“ Wenn aber ein messbarer, nachvollziehbarer Vorteil für die Konsumenten nicht erkennbar sei, sollte man sich langsam fragen, ob man der feien Marktwirtschaft nicht doch wieder einen größeren Spielraum aufmachen sollte. Denn die unternehmerische Freiheit ist in Mitteleuropa ein Wert, auf den wir stolz sind und den man auch schützen muss.“

Das gesamte Interview erscheint in der AssCompact Juni-Ausgabe.

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