Was tun, wenn man eine bestellte Lieferung erhält, das Paket jedoch beschädigt ist? Hier gilt es einiges zu beachten - denn eine richtige Reklamation ist enorm wichtig, damit der Schaden-Verursacher zur Haftung gezogen wird, weiß Dr. Christian Mayer von der ASSECURE Schadensmanagement GmbH.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 29.02.2016
Gleich nach Empfang sollte der Zustand des Paketes überprüft werden. „Versäumt man diese unmittelbare Überprüfung, dann wird‘s schwierig – wird eine äußerlich erkennbare Beschädigung nämlich erst später festgestellt, dann nützt eine (nachträgliche) Reklamation nichts mehr“, weiß Dr. Christian Mayer, Havariekommissar und allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger.
Sind Beschädigungen erkennbar, muss eine Reklamation sofort auf dem Frachtpapier schriftlich vermerkt werden. Die oftmals auf den Paketen empfohlene Anmerkung „Ware nicht in Ordnung“ sollte man aber keinesfalls übernehmen – denn aus Art. 30 CMR und diversen Urteilen sei zu entnehmen, dass zu allgemein gehaltene Vorbehalte/Reklamationen nämlich wirkungslos sind.
Schwer nachzuweisen, dass Beschädigung von Transport stammt
Ist das Paket zwar einwandfrei, der Inhalt aber beschädigt, besteht grundsätzlich eine Reklamationsmöglichkeit innerhalb von sieben Tagen ab Übernahme (exkl. Sonn- und Feiertage). Mayer: „Für (nachträgliche) Reklamationen von solchen ‚verdeckten Schäden‘ ist hier allerdings anzumerken, dass es für den Empfänger meist schwierig sein dürfte, nachzuweisen, dass eine Beschädigung während des Transportes eingetreten ist, nicht erst danach – und auch nicht bereits vor Transportbeginn!“
Zu diesem Thema gibt es allein im deutschsprachigen Raum eine Fülle von Gerichtsurteilen, im internationalen Vergleich kann die Situation ganz unterschiedlich aussehen.“ Während in Österreich für alle Gütertransporte auf der Straße (national und international) zwingend die Vorschriften der CMR anzuwenden sind, gibt es in vielen Ländern (z. B. in Deutschland oder in Tschechien) für Straßentransporte im Inland andere Rechts- und Haftungsgrundlagen.“ Tipp zum Nachschlagen und Vertiefen: Thume, CMR, 3. Auflage, 2013.
Den gesamten Artikel von Dr. Christian Mayer lesen Sie in der kommenden AssCompact Ausgabe.
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