zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Schaden durch Fahrgast eines Busses

Schaden durch Fahrgast eines Busses

08. Januar 2024

|

1 Min. Lesezeit

|

OGH-News

7Ob194/23i

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Der VN hat als Fahrgast den Bus durch sein Mitfahren entsprechend dem Risikoausschluss nach Art 7.5.3 AHVB 2003 „verwendet“. Der Schaden ist nicht bloß dadurch entstanden, dass er während der Fahrt aufstand und sich auf den Weg zur im Reisebus vorhandenen Toilette begab, sondern dadurch, dass er aufgrund einer starken Bremsung des Busses gegen die Windschutzscheibe geschleudert wurde, wodurch dem Busunternehmer ein Schaden entstand. Damit realisierte sich die primär vom Kraftfahrzeugbetrieb ausgehende Gefahr und damit jenes spezifische Risiko aus der Verwendung eines Kraftfahrzeugs, das von der Haftpflichtversicherung ausgenommen werden soll. Es besteht ein ursächlicher Zusammenhang des vom VN verursachten Schadens am Reisebus (an der Windschutzscheibe und der dortigen Plastikverkleidung) mit einem bestimmten Betriebsvorgang des Kraftfahrzeugs (der starken Bremsung).

versdb 2024, 4
Haftpflichtversicherung
7Ob194/23i


zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)