Kunden können potenzielle Ansprüche aus der Demutualisierung der Standard Life 2006 nur noch weniger als fünf Monate geltend machen. Darauf weist der britische Versicherer in einer Aussendung erneut hin.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 25.02.2016
Zum Zeitpunkt der Demutualisierung der Standard Life Assurance Company vor fast zehn Jahren hatten rund 2,4 Mio. Versicherungsnehmer Anspruch auf Aktien oder Ausgleichsleistungen in bar, rund 306.000 davon machten ihre Ansprüche zunächst nicht geltend.
Bisher haben nur 2,5% aller betroffenen Kunden ihre Ansprüche noch nicht abgerufen, 2.600 davon sind aus Österreich.
In weniger als fünf Monaten ist es zu spät
In Österreich seien Ansprüche aus einer Demutualisierung nicht alltäglich, doch man tue sein Bestes, damit Anspruchsberechtigte nicht auf die ihnen zustehenden Aktien bzw. Barabfindung verzichten müssen, so Kenneth Gilmour, Group Company Secretary. „Es bleiben nicht einmal mehr fünf Monate: Für alle Betroffenen, die von Capita – unserer Aktienregisterstelle – kontaktiert wurden, ist es daher erforderlich, bis dahin zu reagieren – denn dann ist es zu spät.“
Die durchschnittliche Anzahl der noch nicht abgerufenen Aktien in Österreich liegt bei rund 200 Aktien pro Anspruchsberechtigtem. Dies entspricht in etwa 1.050 Euro zuzüglich der darauf angefallenen Dividenden. Die meisten der noch Anspruchsberechtigten in Österreich sind vermutlich in der Wiener Region ansässig.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Möglicherweise anspruchsberechtigt sind alle Versicherungsnehmer, die bis März 2004 einen Antrag auf einen überschussberechtigten Versicherungsvertrag (With Profits) bei der Standard Life Assurance Company eingereicht hatten, der im Mai 2006 noch in Kraft war. Die Frist für die Geltendmachung der Ansprüche endet am 9. Juli 2016.
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