Der Chef des deutschen Arag-Konzerns Paul-Otto Faßbender muss seiner Schwester Petra 3,5 Mio. Euro als Ausgleich zahlen. Mit diesem Urteil endete am Mittwoch der längste je am Düsseldorfer Landgericht geführte Prozess – in erster Instanz.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 06.04.2017
Streitpunkt war das Testament des Vaters aus dem Jahr 1965. Dieser hatte vor seinem Tod 1972 verfügt, dass beide Anteile am Düsseldorfer Versicherungskonzern in einer Hand bleiben und seinem Sohn vermacht werden. Die vier Jahre jüngere Schwester sollte einen finanziellen Ausgleich bekommen. Und über dessen Höhe stritten die Geschwister in der Folge 34 Jahre lang – wobei der Prozess immer wieder ausgesetzt wurde.
Nach dem Urteil fordert der neue Anwalt von Petra Faßbender mindestens 15 Mio. Euro und will in Revision gehen. Von den Verfahrenskosten, die auf mehrere 100.000 Euro geschätzt werden, muss die Schwester des Arag-Chefs nun 70% zahlen. Dass der deutsche Rechtsschutzversicherer mit dem jahrzehntelangen Rechtsstreit selbst eindrucksvoll demonstriert, wie wichtig eine Rechtsschutzversicherung ist, war wohl nicht Absicht!
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