Mit höheren Versicherungssummen und „Smart Home“-Lösungen will der neue Eigenheim- und Haushaltstarif der VAV Versicherungs-AG punkten.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 18.10.2019
Die Versicherungssumme wurde in Eigenheim pro Quadratmeter und Ausstattungsklasse fast verdoppelt und in Haushalt ebenfalls leicht erhöht. Die „Best-Leistungs-Garantie“ kann nun auch in der Eigenheimversicherung gegen Mehrprämie eingeschlossen werden. In den Deckungsvarianten „Exklusiv“ und „Top Exklusiv“ ist grobe Fahrlässigkeit für alle Sparten bis 100% der Versicherungssumme inkludiert.
In der Privat- und Sporthaftpflicht leistet die VAV zwischen zwei und zehn Mio. Euro vollen Schutz. Mit dem optionalen Zusatzbaustein „Erweiterte Privathaftpflicht Plus“ kann der Versicherungsschutz auf eine weltweite Gültigkeit für alle Personen im Haushalt ausgeweitet werden.
Überarbeitet wurde auch die erweiterte Elementardeckung. Die Höchstentschädigung der Katastrophendeckung für das versicherte Gebäude kann nun gegen Mehrprämie auf 15 oder 30% (max. 150.000 Euro) der Eigenheimversicherungssumme angehoben werden. Auch in der Haushaltsversicherung ist diese Erhöhung möglich, jedoch mit Euro 75.000 begrenzt.
Versicherungsschutz für Smart Home
Der neue Tarif soll auch Innovationen der modernen Wohnwelt berücksichtigen. So besteht etwa in der Variante „Top Exklusiv“ bei einem Einbruch auch dann Deckung, wenn keine offensichtlichen Einbruchspuren zu sehen sind, weil ein Fingerprint-Türöffner gehackt wurde. Auch Haustechnik inklusive Smart-Home-Lösungen kann gegen Mehrprämie abgesichert werden. Versicherungsschutz besteht außerdem für Schäden durch Computerviren, Hackerangriffe, Programmierungs- oder Softwarefehler an haustechnischen Anlagen (z.B. Installationen der Energieversorgung), Bussystemen und Keyless-Schließanlagen (z.B. Fingerprint-Türöffner).
Bei der Installation von Smart-Home-Geräten durch einen professionellen Anbieter entfallen bestimmte vertragliche Obliegenheiten (z.B. 72 Stunden Obliegenheit) gemäß den Versicherungsbedingungen. Sollten Kunden Opfer von Internetkriminalität, wie beispielsweise Mobbing im Internet, Identitäts-Diebstahl oder E-Mail Betrug werden, kann eine telefonische Beratung durch VAV-Experten in Anspruch genommen werden.
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