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Züricher Kantonalbank: Finanzielle Vorsorge planen

Züricher Kantonalbank: Finanzielle Vorsorge planen

16. Oktober 2019

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3 Min. Lesezeit

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News-Finanzen

Sowohl private Ereignisse als auch globale Megatrends beeinflussen das Vermögen von Personen und Familien. Wie sich der Umgang mit Veränderung planen lässt, zeigte eine Veranstaltung der Huber und Partner Rechtsanwälte GmbH und der Züricher Kantonalbank Österreich AG in Linz.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 16.10.2019

„Vier wesentliche Megatrends, die eine hohe Bedeutung für Gesellschaft und unternehmerische Tätigkeit der nächsten Jahrzehnte haben werden, sind Bevölkerungswachstum, steigende Lebenserwartung, wachsender Wohlstand und zunehmende Urbanisierung. Unternehmen, die Lösungen in diesen Bereichen anbieten, sind für uns überaus interessant“, sagt Hermann Wonnebauer, Vorsitzender des Vorstandes der Zürcher Kantonalbank Österreich AG. Als Beispiel für einen Megatrend aus dem Gesundheitsbereich nennt er die geänderten Lebensumstände und Ernährungsgewohnheiten in China, die mit Diabetes-Erkrankungen korrelieren. Von den 190 Millionen Diabetikern in China wisse nur die Hälfte über ihre Erkrankung Bescheidung, davon wiederum werden nur 50% behandelt. Daher sei das Potenzial für Unternehmen, die etwa Messgeräte herstellen, enorm.

Rechtliche Fallstricke 

Auch aus rechtlicher Sicht sollten die Finanzen immer frühzeitig geregelt sein, da Schicksalsschläge wie Krankheit, Unfälle oder der Tod nie auszuschließen seien. „Jeder sollte sich die Frage stellen, was passiert, wenn man selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. Es ist ratsam, laufend zu prüfen, ob die eigene Vorsorge und damit auch jene der Nachkommen auf dem aktuellen Stand ist“, betont Eva Huber-Stockinger, Rechtsanwältin bei der Huber und Partner Rechtsanwälte GmbH. Professionelle Beratung sei ratsam, da etwa gerade bei der Testamentsgestaltung der Teufel im Detail stecke und unzählige Formvorschriften zu beachten seien. Neben einem klar formulierten Testament sorgen auch eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung für klare Verhältnisse.

Zur Sicherung des Vermögens und zur Versorgung von Begünstigten werden häufig Privatstiftungen eingesetzt. Auch hier sind sehr viele Formvorschriften zu beachten. „Auch wenn der Wille des Stifters eindeutig zu erkennen ist, sind Stiftungskonstrukte aufgrund von nicht eingehaltenen Formvorschriften manchmal zum Scheitern verurteilt“, warnt Huber-Stockinger. Bei der Vermögensweitergabe sei außerdem unbedingt zu berücksichtigen, dass komplexe Verlassenschaftsverfahren mehrere Jahre lang dauern können. Daher sollte man idealerweise für sofort verfügbares Vermögen für Nachkommen sorgen, etwa durch Schenkungen, Lebensversicherungen oder gemeinsame Depots zu Lebzeiten.

Bild: ©Maurice Tricatelle - stock.adobe.com

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