OLG Koblenz 12 U 532/21
Artikel von:
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Werden beim Erntevorgang von Weintrauben mittels eines selbstfahrenden Traubenvollernters die geernteten Weintrauben durch Hydrauliköl aus einem geplatzten Schlauch verschmutzt, ist die Kfz Haftpflichtversicherung des Traubenvollernters für den entstandenen Schaden eintrittspflichtig.
Erfolgt die Verschmutzung der Weintrauben im Gerät, bevor sie innerhalb des Geräts in dessen Auffangbehälter zwischengelagert werden, liegt ein den Kfz-Versicherungsschutz ausschließender „Transport“ im rechtlichen Sinne (noch) nicht vor.
Quelle: VersR 2022, 1158
KFZ Haftpflicht
OLG Koblenz 12 U 532/21
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