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Verschmutzung von Trauben in Traubenvollernter

(Bild: © versdb)

Verschmutzung von Trauben in Traubenvollernter

19. Oktober 2022

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1 Min. Lesezeit

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OGH-News

OLG Koblenz 12 U 532/21

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Werden beim Erntevorgang von Weintrauben mittels eines selbstfahrenden Traubenvollernters die geernteten Weintrauben durch Hydrauliköl aus einem geplatzten Schlauch verschmutzt, ist die Kfz Haftpflichtversicherung des Traubenvollernters für den entstandenen Schaden eintrittspflichtig.
Erfolgt die Verschmutzung der Weintrauben im Gerät, bevor sie innerhalb des Geräts in dessen Auffangbehälter zwischengelagert werden, liegt ein den Kfz-Versicherungsschutz ausschließender „Transport“ im rechtlichen Sinne (noch) nicht vor.

Quelle: VersR 2022, 1158

KFZ Haftpflicht
OLG Koblenz 12 U 532/21

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