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VersVG – die wichtigsten Dauerbrenner – Grundlagen und gerichtliche Praxis

VersVG – die wichtigsten Dauerbrenner – Grundlagen und gerichtliche Praxis

06. September 2021

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3 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Der renommierte Wiener Rechtsanwalt Mag. Markus Freilinger wird zu diesem Thema bei den AssCompact Trendtagen am 6. und 7. Oktober in der Pyramide Wien/Vösendorf seine Keynote halten. Hier fasst er für AssCompact zusammen, was sich die Besucherinnen und Besucher von seinem Vortrag erwarten können.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 06.09.2021

Von Mag. Markus Freilinger, Rechtsanwalt in Wien (Foto)

Ich freue mich, wieder im Rahmen der AssCompact Trendtage referieren zu können. Mein Vortrag wird sich mit ausgewählten wichtigen Themen aus dem VersVG befassen, wie insbesondere

  • Versicherungsfall
  • Obliegenheitsverletzung
  • vorvertragliche Anzeigepflicht
  • Gefahrerhöhung
  • Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit
  • Folgen des Prämienzahlungsverzuges
  • Schadenminderungspflicht
  • Rettungskosten
  • Schadensfeststellungskosten
  • diverse Einzelfälle

Der Vortrag dient nicht der Erarbeitung des Grundwissens zu den obigen Themenbereichen. Die Grundlagen werden zwar in Kurzform wiederholt werden, der Vortrag dient vor allem der Aufbereitung der Themen aus Sicht der rechtsanwaltlichen bzw. gerichtlichen Praxis. Dargelegt werden soll insbesondere, welche Schwierigkeiten sich im Rahmen der gerichtlichen Praxis im Zusammenhang mit den einzelnen Themengebieten ergeben können.

Eingegangen wird dabei auf relevante und aktuelle Judikatur sowie auf beispielgebende Einzelfälle.

Dies sei anhand eines Beispiels erläutert:

Vor Gericht zählt nur, was bewiesen werden kann. Im Rahmen des Themenbereichs Obliegenheitsverletzungen kann der Versicherungsnehmer gemäß § 6 Absatz 3 VersVG die Leistungsfreiheit im Falle der Verletzung einer Obliegenheit, die nach dem Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer gegenüber zu erfüllen ist, dadurch abwenden, dass er den sogenannten Kausalitätsgegenbeweis erbringt. Gemeint ist damit, dass die Leistungspflicht des Versicherers bestehen bleibt, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder auf die Feststellung des Versicherungsfalls noch auf die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung Einfluss gehabt hat. Beleuchtet werden soll, wie dieser Beweis in der Praxis erbracht werden kann. Welche Beweisregeln bestehen diesbezüglich und wie wirken sich diese aus? Was bedeutet der immer wieder argumentativ ins Treffen geführte Anscheinsbeweis? Wie kann er helfen, wie kann er ausgehebelt werden – und was dann? Insbesondere soll auf Schwierigkeiten in der Praxis bei der Beweisführung eingegangen werden, um daraus Rückschlüsse für die Abwicklung des Schadenfalls ziehen zu können. Anhand von Beispielen aus der eigenen Praxis soll beleuchtet werden, welche Auswirkungen die Beweislastverteilung hat. Was bedeuten diese Regeln bzw. gilt im Ergebnis nicht doch, was der „Richter glaubt“?

Nachstehend zu den AssCompact Trendtagen kostenfrei anmelden!

Zur Anmeldung des AssCompact Trendtags – TAG 1 am Mittwoch, 6. Oktober 2021

Zur Anmeldung des AssCompact Trendtag – TAG 2 am Donnerstag, 7. Oktober

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Titelbild: ©Tiko – stock.adobe.com

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