zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

VVO fordert rechtliche Klarheit bei LV-Rücktritt

VVO fordert rechtliche Klarheit bei LV-Rücktritt

24. Mai 2018

|

1 Min. Lesezeit

|

News-Recht & Wissen

Der Dschungel aus verschiedenen Rücktrittsrechten in der Lebensversicherung ist für Kunden kaum zu durchschauen. Dass nun einzelne Rechtsfragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt werden sollen, löst laut österreichischem Versicherungsverband (VVO) das Grundproblem nicht.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 24.05.2018

„Derzeit bestehen für Kunden bis zu sechs unterschiedliche Rücktrittsrechte, was wir nicht als sehr konsumentenfreundlich erachten. Hier tut es aus unserer Sicht not, seitens des Gesetzgebers rasch eine Vereinfachung der Rücktrittsrechte sowie Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen“, sagt Manfred Rapf, Sprecher der Sparte Lebensversicherung im Versicherungsverband (VVO).

Zum Rücktrittsrecht in der Lebensversicherung existieren mittlerweile mehr als hundert widersprüchliche Urteile zu überwiegend identen Sach- und Rechtsfragen. Diese Rechtsunsicherheit würden Prozesskostenfinanzierer und einzelne Anwälte ausnützen, kritisiert der VVO.

Regelung durch nationalen Gesetzgeber gefordert

Die nun geplante Vorlage einzelner Rechtsfragen an den EuGH habe nichts mit den grundlegenden offenen Fragen – nämlich zu den Rechtsfolgen bei einem Spätrücktritt – zu tun. Diese müsse der nationale Gesetzgeber regeln, da es dafür keine europarechtlichen Vorgaben gebe. Die Versicherungswirtschaft weise bereits seit über einem Jahr auf die „dringende Notwendigkeit einer Regelung durch den Gesetzgeber“ hin. Die verschiedenen Rücktrittsrechte müssen zu einem einheitlichen zusammengefasst werden, das den europarechtlichen Vorgaben entspreche.

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)