Ein neues Versicherungsprodukt zahlt bei Schäden, die von Mitarbeitern einer Gemeinde verursacht werden. Damit schließe man eine „Haftpflichtlücke“ für Gemeinden, teilte die Wiener Städtische in einer Aussendung mit.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 18.03.2019
Der Mitarbeiter einer Gemeinde übersieht, dass bei einer hohen eingehenden Rechnung die Steuernummer fehlt. Das Finanzamt erstattet die abgezogene Vorsteuer deshalb nicht. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich, da der Bescheid rechtskräftig ist. In einem anderen Fall wird ein Laptop mit dem falschen Betriebssystem angeschafft. Der Fehler wird aber erst später bemerkt, als das Gerät bereits beim Serviceprovider konfiguriert war und der Fehlkauf nicht mehr rückgängig gemacht werden konnte. In diesen beiden beispielhaften Fällen würde der neue „Gemeinde Aktiv Schutz“ die entstandenen Schäden ersetzen.
Die Versicherung leistet bei erlittenen Eigenschäden der Gemeinde, wenn diese durch deren Mitarbeiter verursacht wurden. Damit schließe man als einziger Versicherer in Österreich die Lücke zwischen Gemeinde- und Organhaftpflichtversicherung.
Gemeinde und Vertrauenspersonen
Der „Gemeinde Aktiv Schutz“ umfasst die Gemeinde und deren Vertrauenspersonen – also alle Personen, die in einem Dienstverhältnis zur Gemeinde stehen. Das sind etwa Beamte, Angestellte, Arbeiter und Lehrlinge, aber auch Mitglieder der einzelnen Ausschüsse und die Freiwillige Feuerwehr.
Im Schadensfall wird das „Mäßigungsrecht“ außer Kraft gesetzt, das heißt die Leistung erfolgt unabhängig vom Grad der Fahrlässigkeit. Ausgenommen vom Versicherungsschutz ist vorsätzliches Handeln.
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