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ÖBV erweitert mit Begräbniskostenvorsorge ihr Produktportfolio

ÖBV erweitert mit Begräbniskostenvorsorge ihr Produktportfolio

14. Oktober 2014

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2 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Die Österreichische Beamtenversicherung (ÖBV) erweitert mit der Einführung der Begräbniskostenvorsorge ihre Produktpalette um ein weiteres Kernprodukt. Startschuss dafür ist der 15.10.2014.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 14.10.2014

Die Österreichische Beamtenversicherung (ÖBV) erweitert mit der Einführung der Begräbniskostenvorsorge ihre Produktpalette um ein weiteres Kernprodukt. Startschuss dafür ist der 15.10.2014.

„Zu einem unbeschwerten Leben gehört heute dazu, rechtzeitig für das Danach vorzu-sorgen. Mit der ÖBV Begräbniskostenvorsorge haben wir auf den bestehenden Bedarf reagiert und ein Produkt zur Absicherung der Hinterbliebenen vor finanziellen Belastungen auf den Markt gebracht“, erklärt Mag. Josef Trawöger, Vorstandsvorsitzender der ÖBV (Foto).

Die Begräbniskostenvorsorge der ÖBV ist eine lebenslange Ablebensversicherung, die zur Abdeckung der Begräbniskosten dient. Im Todesfall sind zusätzlich zur Auszahlung der Versicherungssumme und der Gewinnanteile die Überführungskosten zum letzten Wohnsitz in Österreich – auch aus dem Ausland – bis 15.000 Euro gedeckt. Der Kunde genießt Versicherungsschutz ab dem ersten Tag. Die Beiträge können laufend (Laufzeit 5 bis 25 Jahre mit vereinfachter Gesundheitsprüfung) oder als Einmalerlag (keine Gesundheitsprüfung) eingezahlt werden. Das Höchstbeitrittsalter ist 85 Jahre.

Ob Einmalerlag oder laufende, abgekürzte Beitragszahlungen – das Produkt kann nach eigenen Bedürfnissen gestaltet werden. Die Beitragszahlungen sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Der Bezugsberechtigte kann rasch über das Geld verfügen und die Beerdigung nach den Wünschen des Verstorbenen ausrichten.

Die Kosten, die ein Todesfall mit sich bringt, werden oft unterschätzt. In Österreich sind Gesamtausgaben für ein Begräbnis von 10.000 Euro keine Seltenheit, Überführungskosten können dabei noch extra dazu kommen. Wenn aber das Nachlassvermögen des Verstorbenen nicht ausreicht, müssen die Hinterbliebenen diese Kosten übernehmen.

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