Der Verband Österreichischer Versicherungstreuhänder (ÖVT) war mit einer Honorarklage gegen Helvetia Versicherungen AG vor dem Bezirksgericht Melk erfolgreich.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 15.01.2018
Der Versicherer habe zunächst den Honoraranspruch grundsätzlich abgelehnt. Das rechtskräftige Urteil sei für den ÖVT in zweifacher Hinsicht „von großer Bedeutung“. Zum einen habe sich der Richter darin ausführlich mit dem Argument der „vorprozessualen“ Schadenberatungskosten beschäftigt. Zum anderen habe der ÖVT-Gründungspräsident KR Kurt Dolezal das betroffene Mitglied vorab umfassend beraten. Auch mit seiner Tätigkeit habe sich das Gericht sehr klar auseinander gesetzt.
Mit der Unterstützung von Dolezal und des ÖVT konnte der Prozess gewonnen werden. Mittlerweile verfüge der ÖVT über eine umfangreiche Sammlung an rechtskräftigen Urteilen von Bezirksgerichten bis zum Obersten Gerichtshof (OGH). Das Gutachten über den Honoraranspruch mit zahlreichen Urteilen kann von allen ÖVT-Mitgliedern angefordert werden.
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