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VERAG: 9 Forderungen an neue Regierung

VERAG: 9 Forderungen an neue Regierung

15. Januar 2018

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4 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

 Die Wiener Maklerkanzlei VERAG Veselka-Mittendorfer-Wanik stellt eine Reihe von Forderungen an die neue Regierung. Unter den neun Punkten finden sich etwa die Abschaffung der Versicherungssteuer, eine Reform der staatlichen Zukunftsvorsorge und eine echte Umsatzsteuerbefreiung für Versicherungsmakler.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 15.01.2018

Versicherungssteuer abschaffen

Die allgemeine Versicherungssteuer solle komplett abgeschafft werden, um die Eigenvorsorge der Österreicher zu unterstützen. Derzeit beträgt sie je nach Versicherungssparte zwischen 1% und 11%.

Reform der motorbezogenen Versicherungssteuer

Die motorbezogene Versicherungssteuer wird zusammen mit der Haftpflichtversicherung eingehoben und ist oft höher als die Versicherungsprämien selbst. Die „nicht gerechtfertigte gemeinsame Einhebung“ der motorbezogenen Versicherungssteuer mit den Prämien solle abgeschafft werden. Diese bewirke nur, dass der Staat sich die Steuervorschreibung selbst erspart. Auch solle der „unverhältnismäßige“ Zuschlag bei unterjähriger Zahlungsweise der Prämie und somit auch der Steuer entfallen oder wenigstens massiv gesenkt werden.

Reform der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge

Einzahlungen 2018 werden mit 4,25% bis zu einer maximal geförderten Einzahlung von 2.825,60 Euro (oder 235,47 Euro monatlich) gefördert. Die maximale Förderung beträgt somit 120,09. Die Voraussetzungen müssten „massiv“ geändert werden. Die besonderen und komplizierten Anforderungen an die Veranlagung können aufgrund der umfangreichen Garantien, die Anbieter zu leisten hätten, völlig entfallen. Am einfachsten wäre die Ausweitung der Förderung auf beliebige Formen der Lebensversicherung in Form der Rentenversicherung.

Erweiterung der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge auch für Pflege

Die vor kurzem ermöglichte, aber „völlig inhaltsleere“ steuerliche Förderung der Übertragung von Kapital aus Zukunftsvorsorgeverträgen in eine Pflegeversicherung solle ersetzt werden. Den Bürgern solle freigestellt werden, ob sie die staatliche Förderung für eine Pensions- oder eine Pflegeversicherung nutzen möchten.

Realistische und zukunftsweisende staatliche Renten

Nur mit Vertrauen auf die staatliche Altersversorgung könne die Bevölkerung individuelle, über das staatliche Maß hinausgehende, Altersvorsorge betreiben. Hier seien „nachhaltige und glaubwürdige“ Reformen, Pläne und Aussagen vonnöten.

Echte Umsatzsteuerbefreiung für Versicherungsmakler

Aktuell sind Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten sogenannt „unecht umsatzsteuerbefreit“. Praktisch bedeute das, dass diese Branche wie ein Konsument „brutto“ zahlt – ein „grober und unerklärlicher“ Nachteil, dem kein Vorteil gegenüberstehe.

EU: Aktives Einbringen und sinnvolle Umsetzungen von EU-Vorgaben

Die Versicherungsvertriebsrichtlinie „IDD“ sei mit Verständnis und Augenmaß und „keinesfalls überschießend“ umzusetzen. Durch gesetzgeberischen Druck werde echte Dienstleistung mit Bürokratie (überbordende „Dokumentation“) ersetzt. Bei der Datenschutz-Grundverordnung werden „unter wohlklingenden Datenschutzmotiven abermals nur Verwaltungskosten hochgeschraubt, ohne erkennbaren Vorteil für die Betroffenen“.

Österreich sollte auf die Realisierung des Binnenmarkts für Versicherungen hinarbeiten. Derzeit werde das vor allem durch das Pochen der Nationalstaaten auf ihre Steuerprivilegien verhindert.

Abschreibdauer bei Kauf von Maklerbeständen reduzieren

Beim Kauf eines Maklerbestands komme eine „völlig unrealistische“ Abschreibdauer von 15 Jahren zur Anwendung. Realistisch wären die in anderen Branchen üblichen fünf Jahre, was einer durchschnittlichen Laufzeit der betreuten Versicherungsverträge (ein bis zehn Jahre) entsprechen könne.

Steuerfreie Zukunftssicherung für Arbeitnehmer

Der diesbezügliche Freibetrag des Einkommenssteuergesetzes ist seit 1972 (damals 4.000 Schilling, heute 300 Euro) unverändert. Wenn betriebliche Vorsorge in Österreich nicht weiterhin ein Lippenbekenntnis bleiben soll, müsse dieser Betrag zumindest verzehnfacht werden.

 

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