Die Folgen der strengen Kontrollen von Geldtransfers sind weitreichender als oft angenommen.

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 20.10.2015
Um Steuersündern keine Chance zu geben, verstärkt Europa die Verfolgung von intransparenten Geldtransfers. Dass Regulierungsbehörden und politisch Verantwortliche bei gutgemeinten Vorhaben auch über das Ziel hinausschießen, war Thema beim dritten AFPA Praxisdialog.
Die weitreichenden Konsequenzen der 4. Geldwäsche-Linie – auch für die Versicherungs- und Wertpapierbranche – sind vielen nicht bewusst. Wie weit die EU-Rechtsvorschriften inzwischen in unser berufliches und privates Leben vorgedrungen sind, zeigten Mag. Josef Mahr (Bundeskriminalamt), Dr. Angelika Trautmann (Bawag/PSK und Transparancy International), Mag. Georg Markus Kainz (quintessenz) in ihren Referaten vor fast 70 Repräsentanten der österreichischen Versicherungs- und Finanzdienstleistungsindustrie.
Ein Beispiel: Wer Geld an nahestehende Familienangehörige Für Ausgaben des täglichen Lebens überweist, die der Empfänger später refundiert, ist genau genommen an einem Treuhandgeschäft beteiligt. Denn das Gesetzt sieht für derartige Transaktionen Geringfügigkeitsgrenze vor.
Auch der Straftatbestand der „Mittäterschaft“ und seine Strafmaßnahmen werden zukünftig noch strenger definiert. Alle Marktteilnehmer sind zur Verhinderung „illegaler Finanztransaktionen“ verpflichtet und bei einem Gesetzesverstoß haftbar. Da vielen jedoch nicht bewusst ist, was alles unter Geldwäsche fällt und welche Regeln und Dokumentationsvorschriften einzuhalten sind, bedarf es wirksamer Präventivmaßnahmen.
Für rege Diskussion sorgte Österreichs prominentester Datenschützer, Mag. Georg Kainz, der ausgerechnet am selben Tag, an dem der Datendiebstahl von 20.000 Kunden bei den Wiener Linien bekannt wurde, zu Missbrauch und Diebstahl von Kundendaten informierte. Über die Konsequenzen sprachen in einer anschließenden Podiumsdiskussion Werner Painsy (DWS), Dr. Philip Steiner (Nürnberger), Ingo Hofmann (Gothaer) und Ralph Weckler (Capco). Fest steht, dass die Einbeziehung der gesamten Dienstleistungskette – vom Vertrieb bis zum Back-Office – eine durchgehende Strategie benötigt, um Datensicherheit zu gewährleisten. Auch Versicherungsvermittler und Wertpapierberater sind betroffen: einerseits verpflichtet sie der Gesetzgeber, immer umfangreichere Daten von Kunden zu sammeln, andererseits haften sie damit automatisch für den Schutz der oft heiklen Informationen. Was über Kunden gespeichert wird, wie die Daten verwendet und verwahrt werden muss in Zukunft viel genauer als bisher geprüft und überwacht werden.
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