Kann ein Schadenersatzanspruch gegen ein liquidiertes Unternehmen geltend gemacht werden? Das wollte ein Mitglied von der Rechtsservice- und Schlichtungsstelle im Fachverband der Versicherungsmakler (RSS) wissen.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 17.12.2019
Gegen ein haftpflichtversichertes Unternehmen sollte ein Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden. Das Unternehmen war jedoch liquidiert worden, nachdem ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckender Masse gescheitert war.
Grundsätzlich existiere eine gelöschte GmbH als Rechtsperson nicht mehr und könne daher auch nicht geklagt werden, stellt die RSS zunächst fest. Es gebe jedoch die Möglichkeit einer sogenannten „Nachtragsliqudiation“. Kommt nach Löschung der GmbH neues Vermögen zum Vorschein, könne beim Firmenbuchgericht beantragt werden, einen Nachtragsliqudiator zu bestellen. Voraussetzung dafür sei, dass die Haftung der GmbH sowie die Haftpflichtversicherung als Vermögen der GmbH nachgewiesen werden kann. Die gelöschte GmbH erlange dann wieder Rechtspersönlichkeit und könne geklagt werden.
Ist die Haftung festgestellt, könne der Deckungsanspruch aus der Haftpflichtversicherung gepfändet werden. Allenfalls könne auch der Nachtragsliquidator unmittelbar den Deckungsanspruch an den Geschädigten abtreten, dann sei direkt eine Klage gegen den Haftpflichtversicherer ohne Umweg über einen Haftungsprozess möglich.
Quelle: RSS/Fachverband der Versicherungsmakler
zurück zur Übersicht
Beitrag speichern
sharing is caring
Das könnte Sie auch interessieren