7Ob52/22f
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 29.07.2022
§ 33 Abs 2 VersVG (Anzeige des Versicherungsfalles durch einen Dritten) ist sowohl auf jene Fälle, in denen die Anzeigeobliegenheit des § 6 Abs 1 KHVG „schlicht“ vorsätzlich, als auch auf jene, in denen sie mit dolus coloratus verletzt wurde, anwendbar.
versdb 2022, 44
7Ob52/22f
zurück zur Übersicht
Beitrag speichern
sharing is caring
Das könnte Sie auch interessieren