Die ARAG Rechtsschutzversicherung bietet ab sofort einen Rechtsschutz für Unternehmensgründer. Der Gründer-Rechtsschutz ist abschließbar für Unternehmen, die innerhalb der letzten 12 Monate ein Gewerbe angemeldet und sich im Firmenbuch eingetragen haben sowie eine gewerblichen/selbständigen Steuernummer vergeben wurde.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 07.04.2022
Ein eigenes Unternehmen zu gründen erfordert Mut, gute Vorbereitung und rechtliche Absicherung. Der Gründer-Rechtsschutz der ARAG Rechtsschutzversicherung ist unabhängig von der Höhe der Beschäftigtenanzahl des Unternehmers. Es gibt keine Obergrenze bei der Beschäftigtenanzahl.
Der ARAG Gründer-Rechtsschutz bietet Kundinnen und Kunden in Verbindung mit dem KOMFORT oder PREMIUM Betriebsrechtsschutz folgende Vorteile:
- Verkehrsbereich prämienfrei dabei
- Prämienbegünstigungen in der Startphase der Unternehmensgründung
- Doppelte Streitwertgrenze bei Gründergeschäften
- Prämienfreier Vertrags-Rechtsschutz für Gastronomie und Hotellerie
- Gründer-Beratungsservice (bis 250 Euro)
- Gründer-Vertragsservice bei Rechtsexperten zu Fragen rund um die Unternehmensgründung (bis 500 Euro)
- Digitaler Website-Check
Mehr Informationen erhalten Sie auf der ARAG-Website!
Bild: ©xyz+ – stock.adobe.com
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