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OGH aktuell: Die neusten Entscheidungen

OGH aktuell: Die neusten Entscheidungen

07. April 2022

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2 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

AssCompact berichtet in Kooperation mit versdb-Gründer Ewald Maitz, MLS über aktuelle und brachenrelevante OGH-Urteile.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 07.04.2022

Katastrophendeckung: Schäden an Zufahrt

Bestimmung in den Bedingungen (Gebäudedefinition):

„A.1. Als Gebäude im Sinne dieser Gruppierungserläuterungen gelten:
A.1.1. Alle Gebäude im engeren Sinn, […]
[...]
A.1.2. Ferner die folgenden Bauwerke:
A.1.2.1. Überdachungen, Vordächer, Verbindungsbrücken, Rampen, Aufzugschächte und ähnliche Bauwerke, die konstruktiv als Teile von Gebäuden nach Punkt A.1.1. zu gelten haben;
[…]
A.1.2.5. bauliche Einfriedungen aller Art
[…].“

Auch unter Zugrundelegung des sehr weitgefassten Bauwerksbegriffs sind Schäden an Zufahrten und am freien Gelände (mit Stützmauer, Böschung) nach dem klaren Wortlaut der Versicherungsbedingungen gerade nicht gedeckt. Dass die Tennen- oder die Stallzufahrt im konkreten Fall als konstruktiv mit einem Gebäude verbundene Brücke oder Rampe ausgestaltet war, hat der Kläger nicht behauptet und ergibt sich auch nicht aus dem allgemeinen Sprachgebrauch des Begriffs „Zufahrt“.

versdb 2022, 23
Sturm
7Ob191/21w

Quelle: versdb – Datenbank Versicherungsrecht – www.versdb.at

Unterbrechungsschaden bei Gemeinschaftspraxis

Die Gemeinschaftspraxis (nicht Praxisgemeinschaft) wurde im Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit des Klägers von den beiden anderen Ärzten weiterbetrieben, jedoch aufgrund des unfallbedingten Ausfalls des Klägers nur eingeschränkt. Durch die Arbeitsunfähigkeit des Klägers als Versicherter trat eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit der Gemeinschaftspraxis ein, es lag damit aber eine bloß teilweise Unterbrechung des versicherten Betriebs vor. Da somit ein bloßer Teilschaden gegeben war, richtet sich der Ersatzbetrag mangels entsprechender Vereinbarung nach dem – aufgrund der versicherten Arbeitsunfähigkeit des Klägers – tatsächlich nicht erwirtschafteten – auf ihn entfallenden – Deckungsbeitrag.

versdb 2022, 24
BUFT / Betriebsunterbrechung
7Ob9/22g

Quelle: versdb – Datenbank Versicherungsrecht – www.versdb.at

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