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ARAG: Neue Rechtsschutzversicherung für Unternehmensgründer

ARAG: Neue Rechtsschutzversicherung für Unternehmensgründer

07. April 2022

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1 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Die ARAG Rechtsschutzversicherung bietet ab sofort einen Rechtsschutz für Unternehmensgründer. Der Gründer-Rechtsschutz ist abschließbar für Unternehmen, die innerhalb der letzten 12 Monate ein Gewerbe angemeldet und sich im Firmenbuch eingetragen haben sowie eine gewerblichen/selbständigen Steuernummer vergeben wurde.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 07.04.2022

Ein eigenes Unternehmen zu gründen erfordert Mut, gute Vorbereitung und rechtliche Absicherung. Der Gründer-Rechtsschutz der ARAG Rechtsschutzversicherung ist unabhängig von der Höhe der Beschäftigtenanzahl des Unternehmers. Es gibt keine Obergrenze bei der Beschäftigtenanzahl.

Der ARAG Gründer-Rechtsschutz bietet Kundinnen und Kunden in Verbindung mit dem KOMFORT oder PREMIUM Betriebsrechtsschutz folgende Vorteile:

  • Verkehrsbereich prämienfrei dabei
  • Prämienbegünstigungen in der Startphase der Unternehmensgründung
  • Doppelte Streitwertgrenze bei Gründergeschäften
  • Prämienfreier Vertrags-Rechtsschutz für Gastronomie und Hotellerie
  • Gründer-Beratungsservice (bis 250 Euro)
  • Gründer-Vertragsservice bei Rechtsexperten zu Fragen rund um die Unternehmensgründung (bis 500 Euro)
  • Digitaler Website-Check

Mehr Informationen erhalten Sie auf der ARAG-Website!

Bild: ©xyz+ – stock.adobe.com

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