7Ob148/22y
Artikel von:
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Unter Zugrundelegung des Gebäudebegriffs in den Versicherungsbedingungen ist die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass der Begriff „Asphaltflächen“ nicht unter den Gebäudebegriff fällt und von den ausdrücklich aufgezählten mitversicherten Gebäudeteilen nicht umfasst ist, nicht korrekturbedürftig.
versdb 2022, 71
- Allgemein
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