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Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen

Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen

05. Dezember 2022

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1 Min. Lesezeit

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OGH-News

7Ob148/22y

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Klausel:
"Außerdem ersetzen wir nach einem ersatzpflichtigen Schaden:
Im Rahmen der Höchsthaftungssumme für die Grunddeckung
[...]
- Mehrkosten für bauliche Verbesserungen bis 3.700 EUR auf 'Erstes Risiko'"

Die aufgrund behördlicher Vorschriften im Rahmen der Neuherstellung erforderliche Blitzschutzanlage fällt unter „Mehrkosten für bauliche Verbesserungen“, die nach den Versicherungsbedingungen bis zu einem Betrag von 3.700 EUR auf erstes Risiko zu ersetzen sind. Diese Bedingung greift nicht erst nach Erreichen der Höchsthaftungssumme, sondern gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Bedingungen im Rahmen der Höchsthaftungssumme für die Grunddeckung.

versdb 2022, 71
Allgemein
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