7Ob148/22y
Artikel von:
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Klausel:
"Außerdem ersetzen wir nach einem ersatzpflichtigen Schaden:
Im Rahmen der Höchsthaftungssumme für die Grunddeckung
[...]
- Mehrkosten für bauliche Verbesserungen bis 3.700 EUR auf 'Erstes Risiko'"
Die aufgrund behördlicher Vorschriften im Rahmen der Neuherstellung erforderliche Blitzschutzanlage fällt unter „Mehrkosten für bauliche Verbesserungen“, die nach den Versicherungsbedingungen bis zu einem Betrag von 3.700 EUR auf erstes Risiko zu ersetzen sind. Diese Bedingung greift nicht erst nach Erreichen der Höchsthaftungssumme, sondern gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Bedingungen im Rahmen der Höchsthaftungssumme für die Grunddeckung.
versdb 2022, 71
Allgemein
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