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AssCompact Symposien: Das Programm steht – jetzt anmelden

AssCompact Symposien: Das Programm steht – jetzt anmelden

21. Dezember 2018

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2 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Hochkarätige Keynote-Speaker und gefragte Experten erwarten die Besucher bei den AssCompact Symposien am 13. und 14. März 2019 in der Pyramide Wien/Vösendorf. Jetzt anmelden – das Programm ist fixiert.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 21.12.2018

Für das Vorsorgesymposium am 13. März konnte AssCompact zwei Top-Börsen- und Finanzexperten als Keynote-Speaker gewinnen: den bekannten Finanzjournalisten und Buchautor Jens Korte und „Mister DAX“ Dirk Müller. Jens Korte nimmt das Publikum mit auf einen „Honeymoon mit Donald Trump“ und erklärt, wie die größte Volkswirtschaft der Welt tickt. Dirk Müller präsentiert unter dem Motto „Cash im Crash“ Strategien, wie Sie auch in schwierigen Zeiten ein Vermögen aufbauen.

Über das komplexe Zusammenspiel von Politik und Wirtschaft spricht Dr. Hans Jörg Schelling, Finanzminister a.D. und Unternehmensberater, beim Gewerbeversicherungssymposium am 14. März in seiner Keynote „Die Welt, Europa und Österreich – der Einfluss politischer Entscheidungen auf die Wirtschaft“. Namhafte Fachexperten aus den Bereichen Vorsorge und Gewerbe runden das Programm ab.

Holen Sie sich Ihr Wissensupdate für zwei attraktive Geschäftspotenziale der Zukunft! Hier geht´s zum detaillierten Programm.

Im Top-Preis von 159 Euro (+ 20% MwSt, Preis gültig für unabhängige Vermittler und deren MitarbeiterInnnen) ist neben dem Seminarbeitrag für einen Tag mit intensivem Wissensupdate auch die kulinarische Verpflegung inkludiert. Bei Buchung beider Symposien gibt es 10% Rabatt. 

Profitieren Sie vom Know-how renommierter Branchenexperten und melden Sie sich zu den AssCompact Symposien an. Hier geht´s zur Anmeldung.

Die Vorträge werden für Weiterbildungsstunden im Rahmen der IDD Weiterbildungsverpflichtung eingereicht. Laut Rückmeldung der Fachverbände kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keine Entscheidung über die Anrechnung erfolgen, da seitens des Gesetzgebers die Details zur Abwicklung der Weiterbildungsverpflichtung noch nicht definitiv geregelt sind.

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