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CORUM Origin: Anleger können Gewinnfreibetrag geltend machen

CORUM Origin: Anleger können Gewinnfreibetrag geltend machen

28. November 2019

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News-Finanzen

Der französische Immobilienfonds erfüllt die Voraussetzungen des § 14 Abs 7 Einkommensteuergesetz (EStG). Das soll ihn interessant für Selbstständige, freiberuflich Selbstständige und Unternehmer machen.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 28.11.2019

CORUM Origin ist seit neun Monaten in Österreich erhältlich und hat seit seiner Auflage im Jahr 2012 jährlich eine Dividendenrendite von sechs Prozent erreicht. Die potenzielle Dividende wird monatlich an alle Investoren ausgeschüttet. Der Fonds erfüllt nun auch die Voraussetzungen des § 14 EstG – dies zeige, dass er trotz höherer Rendite auch für den weniger risikobereiten Anleger geeignet sei, heißt es in einer Aussendung. „Denn um den Anforderungen des § 14 des EStG zu entsprechen gelten strenge Voraussetzungen. Die Produkte müssen besondere Anlagerichtlinien erfüllen“, so Christopher Kampner, CORUM Head of Office Austria.

Investition in über 120 Gewerbeimmobilien

CORUM Origin verwaltet aktuell ein Vermögen von über 1,8 Mrd. Euro von rund 29.000 Investoren – über 95% davon sind Privatanleger. Der Fonds ist zum Ende des 3. Quartals 2019 in 123 Gewerbeimmobilien in 13 Ländern der Eurozone investiert, die durchschnittliche Dauer der Mietverträge der insgesamt 206 Mieter beträgt 8,4 Jahre und die physische Auslastungsquote liegt bei 99,5%.

Bild: ©Johnstocker - stock.adobe.com

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