Subventionen und Förderungen sind für Landwirtschaftsbetriebe oft essenziell. Jedes Jahr werden einige dieser Zuschüsse zurückgefordert oder Förderanträge nicht bewilligt. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung empfiehlt betroffenen Betrieben diese Ablehnungen oder Rückforderungen nicht einfach zu akzeptieren, sondern von Experten überprüfen zu lassen.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 22.05.2023
Ingo Kaufmann, Mitglied des D.A.S. Vorstands
"Die Bedingungen von flächen- und tierbezogenen Förderungen für land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe sind streng und ziehen neben formalen Überprüfungen oft auch Kontrollen vor Ort nach sich. Wenn diese Bedingungen nicht ausreichend bekannt oder erfüllt sind, kann es zur Kürzung oder Streichung der Fördersumme kommen. Insbesondere bei einem bereits überwiesenen und reinvestierten Betrag kann das existenzbedrohend sein. In solchen Fällen setzen wir uns dafür ein, berechtigte Interessen erfolgreichen durchzusetzen."
Die Konsequenzen bei Nichterfüllung
Unter die zahlreichen Förderbedingungen fallen auch grundlegende Vorschriften in Bezug auf Umwelt und Tierwohl. Verstöße können etwa fehlerhafte Abweichungen von Flächenangaben oder Tieranzahl sowie die Nichteinhaltung von Förderverpflichtungen, etwa die Nichteinhaltung des Düngeverbots darstellen. Als Konsequenz kann es zur Kürzung der Fördersumme oder sogar zum Einbehalt der gesamten Prämie kommen. Wurde die Förderung schon ausbezahlt, kann diese auch per Bescheid zurückgefordert werden.
Ungerechtfertigte Rückforderung
Im Fall einer ungerechtfertigten Rückforderung sollte die Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden, um gegen den Bescheid vorzugehen. Als angemessenes Mittel zur Durchsetzung berechtigter Interessen kann beispielsweise eine Bescheidbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht werden.
Foto oben: Ingo Kaufmann, Mitglied des D.A.S. Vorstands
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