Noch immer kommt es vor, dass Kunden von sich aus viel zu früh einen Anwalt in ihrem Schadensfall beauftragen. Dabei könnten mit der außergerichtlichen D.A.S. Direkthilfe® Zeit, Kosten und Nerven gespart werden. Daher sollte immer zuerst die D.A.S. unter 0800 386 300, rechtsservice@das.at oder online über den Versicherungsfall informiert werden.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 25.11.2019
Die D.A.S. Rechtsschutz AG bietet viele Vorteile und RechtsService-Leistungen. Mit der D.A.S. Direkthilfe® werden Rechtsstreitigkeiten rasch gelöst, ein Gerichtsverfahren vermieden und die Kunden sparen sich den Gang zum Anwalt.
Rasche Lösung ohne Anwalt und Gericht spart Zeit, Geld und Nerven
Die D.A.S. Direkthilfe® kommt dann zum Einsatz, wenn die Möglichkeit zur Problemlösung ohne Anwalt und Gericht besteht. Das ist z. B. der Fall, wenn die Versicherung der Gegenseite den Schaden nicht zur Gänze übernehmen will oder der Händler ein schadhaftes Gerät nicht umtauscht. In solchen Fällen reicht oftmals die Intervention der erfahrenen D.A.S. eigenen Juristen, um die gegnerische Seite zum Einlenken zu bewegen.
D.A.S. Direkthilfe® nur möglich, wenn noch kein Anwalt eingeschaltet wurde
Aber Achtung: Die D.A.S. Direkthilfe® kann nur dann angewandt werden, wenn noch kein Anwalt oder Gericht eingeschaltet wurden. Daher sollten Kunden oder Vermittler im Schadensfall immer zuerst die D.A.S. unter 0800 386 300, rechtsservice@das.at oder online unter www.das.at/kundenservice/Was-tun-im-Schadenfall kontaktieren.
Wenn einmal der Einsatz der D.A.S. Direkthilfe® nicht möglich ist oder keine Wirkung zeigt, dann beauftragt die D.A.S. einen für den Fall passenden Partneranwalt. Selbstverständlich kann der Kunde seinen Rechtsvertreter auch selbst wählen.
Weitere Infos unter www.das.at/Vorteile/Direkthilfe
Von der D.A.S. Rechtsschutz AG
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