Der aktuelle Cybercrime Report des Innenministeriums zeigt, dass die Internetkriminalität schnell und stetig steigt. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung rät bei sehr günstigen Lockangeboten, elektronisch verschickten Anwaltsschreiben sowie bei der Online-Passwortabfrage von Banken vorsichtig zu sein.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 16.08.2021
Laut dem Cybercrime Report des Innenministeriums wurde von 2019 auf 2020 ein Plus von 26,3% verzeichnet. Auch die D.A.S. Rechtsschutzversicherung nimmt einen Zuwachs an Rechtsproblemen bei Internetkäufen wahr. „Bei uns melden sich regelmäßig Kunden, die E-Mails mit einer Zahlungsaufforderung von vermeintlich echten Banken und Kreditkarteninstituten erhalten. Immer häufiger werden gefälschte Anwaltsschreiben per E-Mail versendet. Den Betroffenen wird zum Beispiel vorgeworfen, gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben“, erklärt Johannes Loinger, Vorsitzender des D.A.S. Vorstandes. „Wenn die Abmahnung per Mail und nicht per Post versendet wird und eine Überweisung ins Ausland verlangt wird, dann ist Vorsicht angesagt. Hier lohnt es sich, bei der jeweiligen Anwaltskammer nachzufragen, ob der angegebene Anwalt gelistet ist“, rät Loinger.
Vorsicht bei zu günstigen Lockangeboten
Wenn Online-Angebote besonders günstig erscheinen, ist es ratsam, genauer hinzusehen und den Online-Händler unter die Lupe zu nehmen. „Möglich ist das etwa durch einen Blick auf die Seite der Internet-Ombudsstelle unter www.ombudsstelle.at. Dort sind Online-Shops gelistet, die als unseriös qualifiziert wurden“, erklärt der CEO. Auch Bewertungen und Berichte anderer Kunden sind wichtige Orientierungshilfen, bevor ein Kaufvertrag geschlossen wird.
Impressum kontrollieren
„Vorsicht ist auch dann geboten, wenn das Impressum unvollständig ist oder die Angaben Rechtsschreib- und Grammatikfehler enthalten“, warnt Loinger. Neben dem Namen des Unternehmens sind die Anschrift, die E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer oder Telefaxnummer auf jeder kommerziellen Website anzugeben.
Zahlungsarten beachten
Betrügerische Online-Shops bieten häufig nur die Vorauszahlung als Zahlungsart an. Geliefert wird die Ware aber in vielen Fällen dann nicht. „Seien Sie daher bei Shops vorsichtig, wo nur Vorauskasse angeboten wird“, empfiehlt der D.A.S. Vorstandsvorsitzende. Besonders sicher ist der Kauf auf Rechnung, da das Geld erst dann überwiesen wird, wenn die Ware eingelangt ist. Auch ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ratsam. Fehlen Informationen zu den Lieferbedingungen oder Rücksendekosten oder ist der Text in schlechtem Deutsch formuliert, dann sollte man vorsichtig sein.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern
Nicht selten erhalten Internetnutzer Zahlungsaufforderungen von vermeintlichen Inkassobüros oder Rechtsanwälten. Meist wird mit rechtlichen Schritten gedroht, wenn nicht bezahlt wird. „Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Denn wurde nichts bestellt und kein Vertrag geschlossen, dann ist auch nicht zu bezahlen. Wichtig ist auch, die Datenanhänge der E-Mails nicht zu öffnen, diese könnten eine Schadsoftware enthalten. Antworten Sie auch nicht auf das Mail. Sonst bestätigen Sie den Betrügern nur, dass Ihre Adresse aktiv ist“, warnt Loinger.
Niemals Passwörter und sensible Daten bekannt geben
Unter „Phishing“ versteht man, dass Kriminelle versuchen, an geheime Daten zu kommen. Diese sind etwa für das Online-Banking notwendig. Oft sind die Mails als Nachrichten von Bankinstituten und Kreditkartenunternehmen getarnt. „Geben Sie auf keinen Fall vertrauliche Daten, wie Passwörter, Benutzernamen oder TANs per E-Mail, online oder telefonisch bekannt“, warnt Loinger.
Foto oben: Johannes Loinger, Vorsitzender des D.A.S. Vorstandes
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