Der Unfallbegriff in den AUVB ist der zentrale Ausgangspunkt für die Beurteilung, ob für einen einzelnen Unglücksfall auch tatsächlich Versicherungsschutz besteht oder eben der Versicherer leistungsfrei ist, weil zwar ein Unglücksfall vorliegt, aber kein versicherter Unfall im Sinne der AUVB. "Hier gibt es wesentliche Deckungslücken, die man schließen sollte", rät versdb-Gründer Ewald Maitz.

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 03.04.2020
In letzter Zeit gab es einige interessante Urteile des OGH, die Deckungslücken beim Unfallbegriff aufzeigen. Erfrierungen und mittelbare Gesundheitsschäden sind zum Teil nicht versichert; beim erweiterten Unfallbegriff (z.B. erhöhte Kraftanstrengung) entscheiden vermeintliche Kleinigkeiten über Deckung oder Leistungsfreiheit.
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