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IDD-Weiterbildung für Versicherungsmakler – Überblick zur Auffrischung

(Bild: © kasto - stock.adobe.com)

IDD-Weiterbildung für Versicherungsmakler – Überblick zur Auffrischung

24. Oktober 2024

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6 Min. Lesezeit

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Im Blickpunkt

Eine fundierte Aus- und Weiterbildung ist in der dynamischen Versicherungsbranche unerlässlich, um erfolgreich und umfassend beraten zu können. Der Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten hat im Rahmen der IDD-Richtlinie klare Regeln zur Weiterbildung festgelegt. Diese basieren auf § 137b Abs. 3 und 3a GewO 1994 und müssen entsprechend umgesetzt werden.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 10/24/2024

Versicherungsmakler und leitende Organe sind verpflichtet, jährlich mindestens 15 Stunden Weiterbildung in zwei Modulen zu absolvieren: „Modul 1: Rechtskompetenz und Berufsrecht“ sowie „Modul 2: Fach- und Spartenkompetenz“. Mindestens 10 dieser Stunden müssen bei unabhängigen Bildungsinstitutionen erfolgen, die bestimmte Kriterien erfüllen, wie Zertifizierungen, Anerkennung durch Fachorganisationen oder die Zugehörigkeit zu Hochschulen. Diese Institutionen dürfen keinen direkten oder indirekten Einfluss von Versicherungsunternehmen auf ihre Bildungsangebote haben.

Weiterbildung für Teilzeitbeschäftigte und Mitwirkende

Am Vertrieb mitwirkende Beschäftigte (egal ob Vollzeit oder Teilzeit) müssen ebenfalls 15 Stunden absolvieren. Die 15 Stunden müssen jedoch nicht bei einem unabhängigen Anbieter absolviert werden.

Anforderungen an die Schulungsinhalte

Die Schulungen müssen praxisrelevante und objektive Kenntnisse vermitteln, die den Inhalten der Module 1 und 2 entsprechen, und dürfen keine verkaufsorientierten Produktinformationen enthalten. Eigenstudium oder Vortragstätigkeiten zählen nicht als facheinschlägige Weiterbildung. Die Schulungen können als Präsenzveranstaltungen, Webinare oder Online-Kurse erfolgen, wobei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Lernformen wichtig ist. Für Online-Schulungen ist eine Lernerfolgskontrolle durch die Bildungsinstitution vorgeschrieben.

Übergangsregelungen und Qualitätssicherung

Schulungen, die ab dem 1. Januar 2019 durchgeführt wurden und Inhalte der Module 1 oder 2 abdecken, sind anrechenbar. Die Weiterbildungsvorgaben gewährleisten eine qualitativ hochwertige, unabhängige Schulung, um Versicherungsmakler stets auf dem neuesten Stand zu halten und ihren Kunden bestmöglichen Versicherungsschutz zu bieten.

Einhaltung der Vorschriften für unabhängige Weiterbildung sichert gültige Zertifizierung

Die Verpflichtung zur regelmäßigen Weiterbildung stellt sicher, dass Versicherungsmakler stets auf dem neuesten Stand sind. Die klaren Vorgaben und die Anforderungen an die Bildungsinstitutionen gewährleisten eine qualitativ hochwertige und unabhängige Weiterbildung. Dies ermöglicht es Versicherungsmaklern, ihre Rolle als ungebundene Berater zu erfüllen und ihren Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz zu bieten. Das Institut ibw, das auch AssCompact als unabhängigen Weiterbildungsanbieter zertifiziert hat, kann während der gesamten Gültigkeitsdauer der Zulassung die Einhaltung der Voraussetzungen vor Ort überprüfen. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, drohen Verwarnungen oder der Entzug der Gütesiegel. Teilnehmer riskieren, ihre IDD-Stunden im Nachhinein zu verlieren, wenn die Veranstaltung nicht vorschriftsgemäß abgehalten wurde. Für Leitungsorgane von Vermittlerbetrieben ist es daher unerlässlich, dass die IDD-Stunden von zertifizierten Weiterbildungsanbietern vergeben werden. Werden IDD-Stunden bei einer Weiterbildung eines Versicherers ohne Abwicklung über ein unabhängiges Institut erworben, besteht die Gefahr, sich in einer rechtlichen Grauzone zu befinden.

AssCompact hat bereits vor einigen Jahren zum Start der IDD-Weiterbildungsverpflichtung Investitionen in ein fortschrittliches Scansystem getätigt, das sicherstellt, dass nur diejenigen Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung erhalten, die tatsächlich in den jeweiligen Sälen anwesend waren.

„Wie man bei unseren Weiterbildungsevents ab und an hört, mag es zunächst als strenge Maßnahme erscheinen, jedes Eintreten oder Verlassen eines Vortrages mittels Scan zu erfassen. Aus meiner Sicht ist es jedoch unerlässlich, um die Qualität und Glaubwürdigkeit unserer Weiterbildungsangebote zu gewährleisten“, so AssCompact Herausgeber Franz Waghubinger.

Besonders die Schlagworte Glaubwürdigkeit und Vertrauen seien in unserer Branche Basis und Grundstein der guten Zusammenarbeit zwischen Anbietern, Vermittlern und vor allem Kunden. Die genaue Dokumentation der Anwesenheit ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein wesentlicher Baustein, die berufliche Kompetenz von Event-Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu fördern bzw. weiter auszubauen.

„Das sehe ich als große Verantwortung als Veranstalter von Branchenevents mit Weiterbildungsangeboten. Im Übrigen ist es ja auch nicht zwingend nötig, Scan-Technik anzuschaffen. Für kleinere Veranstaltungen reicht natürlich auch eine Namensliste, solange gewährleistet wird, dass sich nur tatsächlich Anwesende in die Liste eintragen und Zertifikate erhalten“, so Waghubinger.

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IDD-Weiterbildung für Versicherungsmakler – Überblick zur Auffrischung

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