zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Dieselabgasmanipulationssoftware - Erfolgsaussichten

Dieselabgasmanipulationssoftware - Erfolgsaussichten

22. September 2023

|

1 Min. Lesezeit

|

OGH-News

7Ob114/23z

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, dass der von der Beklagten erhobene Einwand, wonach dem Kläger kein Schaden entstanden sei, weil er ein mangelfreies Fahrzeug erworben habe und dieses uneingeschränkt und mit keinen über den normalen Betrieb hinausgehenden Problemen nutzen habe können, als Tatfrage im Haftpflichtprozess zu beurteilen und für die Deckungspflicht unbeachtlich sei, ist nicht korrekturbedürftig. Dass die V* AG für den vom Kläger beabsichtigten Haftpflichtanspruch nicht passivlegitimiert und die Rechtsverfolgung deshalb aussichtslos sei, hat die Beklagte in erster Instanz nicht vorgebracht. Sie behauptete vielmehr sogar, diese sei „Hersteller des Fahrzeugs“. Die nunmehrigen Revisionsausführungen verstoßen somit gegen das Neuerungsverbot.

versdb 2023, 51
Rechtsschutz
7Ob114/23z

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)