Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai in Kraft – mit gravierenden Auswirkungen auf die Versicherungsbranche. Am Expertentag der Tiroler Versicherungsmakler wurde diskutiert, wie wichtig lückenlose Dokumentation und eine moderne IT-Struktur für die Umsetzung sind.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 05.02.2018
Die Umsetzung der Verordnung stelle Versicherungsmakler „vor eine finanzielle und personelle Herausforderung“, eröffnete Thomas Tiefenbrunner, Fachgruppenobmann der Versicherungsmakler der Wirtschaftskammer Tirol, den neunten Expertentag der Tiroler Versicherungsmakler. Gerade für die Versicherungsbranche sei die Verordnung relevant, da hier heikle und teils personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die größte Änderung zu bestehenden Datenschutzrichtlinien besteht darin, dass die Dokumentation und Strafen im Fall eines Verstoßes erheblich erhöht werden.
Schriftliche Dokumentation entscheidend
„Generell sollte jedes Gespräch mit dem Kunden protokolliert werden“, empfahl Rechtsanwalt Roland Weinrauch. Werden die Daten beispielsweise an eine Versicherung weitergeben, sollte auch dies gesondert dokumentiert werden. Auch bei der telefonischen Durchgabe relevanter Daten empfiehlt der Rechtsexperte, sich den Inhalt des Gespräches schriftlich bestätigen zu lassen. Aber auch bei Apps oder Websites, bei denen kundenbezogene Daten verarbeitet werden, ist eine entsprechende regelmäßige Kontrolle und Pflege zu beachten. Für die Daten haftet nämlich nicht der Hersteller von App oder Website, sondern der jeweilige Betreiber.
Sorgfältige Sicherung der Daten
Neben den personellen Ressourcen steht auch die IT in den jeweiligen Unternehmen vor einer großen finanziellen Herausforderung. Um die Sicherheit digitaler Daten zu gewährleisten, müssen sich Makler auf dem neuesten Stand der Technik bewegen. Regelmäßige Programmupdates, eine entsprechende Datensicherung sowie eine Auftragsdatenverarbeitung bei Weitergabe der Daten an Dritte sind nur einige Beispiele, die im Tagesgeschäft eingehalten werden müssen. Die Auftragsdatenvereinbarung beinhaltet, wann die Daten zur Verfügung gestellt werden und wann diese wieder gelöscht werden müssen. Dem Kunden gegenüber muss diesbezüglich jederzeit eine Auskunft erteilt werden können.
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