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Erfolgsaussichtenprüfung: Einordnung Unfallbegriff für Prozess gegen Unfallversicherer

Erfolgsaussichtenprüfung: Einordnung Unfallbegriff für Prozess gegen Unfallversicherer

30. September 2024

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1 Min. Lesezeit

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OGH-News

7Ob107/24x

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Ohne vorgreifende Würdigung der im zu deckenden Prozess gegen den Unfallversicherer zu klärenden Rechtsfrage des Vorliegens eines Unfalls (nach den Bedingungen des Unfallversicherungsvertrags) erlaubt sich nicht die Beurteilung, dass das Unterliegen des Klägers wahrscheinlicher ist als sein Obsiegen. Die Voraussetzungen für eine teilweise Deckungsablehnung mangels Aussicht auf hinreichenden Erfolg ist damit nicht zulässig.

versdb 2024, 41
Rechtsschutz
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