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Artikel von:
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Ohne vorgreifende Würdigung der im zu deckenden Prozess gegen den Unfallversicherer zu klärenden Rechtsfrage des Vorliegens eines Unfalls (nach den Bedingungen des Unfallversicherungsvertrags) erlaubt sich nicht die Beurteilung, dass das Unterliegen des Klägers wahrscheinlicher ist als sein Obsiegen. Die Voraussetzungen für eine teilweise Deckungsablehnung mangels Aussicht auf hinreichenden Erfolg ist damit nicht zulässig.
versdb 2024, 41
Rechtsschutz
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