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Zeitlicher Geltungsbereich in der Pflichtversicherung

Zeitlicher Geltungsbereich in der Pflichtversicherung

30. September 2024

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1 Min. Lesezeit

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OGH-News

7Ob94/24k

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Die Entscheidung für die Verstoß-, Schadensereignis- oder Versicherungsfalltheorie ist ein Aspekt der Risikoumschreibung. Die Schadensereignistheorie ist jedenfalls in der Haftpflichtversicherung bei Sach- und Personenschäden üblich. Es entspricht auch der bestehenden österreichischen Lehre, dass die Schadensereignistheorie (auch genannt Folgeereignistheorie, Ereignistheorie) für Personen- und Sachschäden die am besten geeignete Versicherungsfalldefinition darstellt. Gemäß § 158c Abs 3 VersVG schlägt sie daher auch gegenüber dem geschädigten Dritten durch.

versdb 2024, 39
Haftpflichtversicherung
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