Mit der fondsgebundenen Lebensversicherung Voll:Wert erweitert WÜSTENROT diesen Herbst sein Portfolio. Voll:Wert eignet sich ideal für Einsteiger als Alternative zur klassischen Lebensversicherung, um sich langfristig einen Geldpolster aufzubauen oder auch einen größeren Betrag chancenreich zu veranlagen. Eine eigene App bietet darüber hinaus Transparenz und Komfort.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 07.12.2016
Mit Voll:Wert bietet WÜSTENROT Ihnen eine Lösung für die wachsende Zielgruppe der Singles, Doppelverdiener ohne Kinder oder mit erwachsenen Kindern.
Nur die besten Zutaten in Voll:Wert
- Wertvolle Inhaltsstoffe: Bewusst nur sechs vermögensverwaltende Fonds von fünf renommierten Fondsgesellschaften – nach strengen Kriterien ausgewählt
- Individuelle Zubereitung: Voll:Wert lässt sich personalisieren. Je nach Lebenssituation kann das Maß an Sicherheit und Ertragschancen individuell eingestellt werden. Drei Kategorien stehen zur Auswahl.
- Gesunde Mischung: Volle Flexibilität steckt in Voll:Wert, denn Ihre Kunden können ihr Geld jederzeit selbst und kostenlos über die Voll:Wert App anders verteilen.
- Volle Vitalität: Wenn einem zwischendurch mal Geld übrig bleibt, können mit nur einem Klick über die Voll:Wert App Zuzahlungen direkt vom Girokonto gemacht werden*
- Gutes Gefühl: Teilbeträge kann sich der Kunde bei kurzfristigem Geldbedarf schon nach 12 Monaten ganz einfach über die App aufs Girokonto ausbezahlen lassen**
Im Vergleich zu anderen Spar- und Veranlagungsformen sind Lebensversicherungen bei Einmalauszahlungen von der Kapitalertragssteuer befreit ***. Für den Vertrag Ihres Kunden fällt dadurch nach derzeitiger Gesetzeslage mit Voll:Wert keine Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5 % an. Die Versicherungssteuer beträgt 4% ****.
Auf www.vermittlerservice.at/vollwert können Sie online in nur wenigen Schritten mit Ihrem Kunden einen möglichen Geldpolster gleich direkt errechnen.
von der WÜSTENROT GRUPPE
** Die mind. Einmalzuzahlung beträgt 1.000 Euro. Die max. Einmalzuzahlungen sind mit der Höhe der vereinbarten Beitragssumme für den laufenden Beitrag oder des Einmalerlages zu Beginn begrenzt.
**Voraussetzung für eine vorzeitige Anteilsentnahme ist, dass die Deckungsrückstellung zum Zeitpunkt der Anteilsentnahme zumindest 1.500 Euro beträgt und der vorzeitig entnommene Geldwert zumindest 1.000 Euro beträgt.
*** Bei einer Auszahlung als monatliche Privatpension fällt Einkommensteuer an, sobald die ausgezahlten Renten den zur Auszahlung verfügbaren Betrag bei Beginn der Rentenauszahlungen übersteigen.
**** Laufende, im Wesentlichen gleich bleibende Beitragszahlungen für Kapital- und Rentenversicherungen aller Art sowie Unfallversicherungen unterliegen einer Versicherungssteuer von 4%. Einmalbeiträge für Kapitalversicherungen auf den Er- oder den Er- und Ablebensfall unterliegen einer Versicherungssteuer von 11%, wenn eine Höchstlaufzeit von weniger als 10 Jahren ab Vertragsabschluss , wenn der Versicherungsnehmer und die versicherte Person im Zeitpunkt des Abschluss des Versicherungsvertrages jeweils das 50. Lebensjahr vollendet haben bzw. vor weniger als fünfzehn Jahren ab Vertragsabschluss in allen anderen Fällen vereinbart ist.
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