Die Zahl der Hinweise durch Whistleblower, die meist anonym Missstände bei beaufsichtigten Unternehmen melden oder über dubiose Anbieter oder Marktpraktiken berichten, ist auch im Jahr 2021 wieder signifikant angestiegen, und zwar um 7,2% auf 298; ein neuer Rekordwert seit Einführung des webbasierten Hinweisgebersystems in der FMA im Jahr 2014.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 15.03.2022
Etwa acht von zehn Whistleblower-Hinweise fallen tatsächlich in den gesetzlichen Aufsichtsauftrag der FMA. Von den 235 Hinweisen, die den Zuständigkeitsbereich der FMA betrafen, bezog sich beinahe ein Drittel auf Anlagebetrug, knapp ein Viertel äußerte den Verdacht auf Missstände bei Banken. Signifikant zugenommen haben Hinweise im Wertpapierbereich (ebenfalls rund ein Viertel), wo insbesondere auf mögliche Verfehlungen in Zusammenhang mit dem Anbot, dem Handel und dem Vertrieb von Wertpapieren wie etwa Markt- und Kursmanipulationen, Insidertrading und Ad Hoc-Verstöße berichtet wurden. Weitere Hinweise betrafen Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, die Rechnungslegung sowie den Verdacht auf Geldwäscherei. Whistleblower-Hinweise haben 2021 zu zehn Investorenwarnungen, 32 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft und einer Vielzahl behördlicher Verfahren der FMA sowie Straferkenntnissen geführt.
Wichtiger Beitrag zum Schutz vor Anlagebetrug
„Unsere Whistleblower-Plattform ist eine wichtige Informationsquelle für die Aufsicht. Insbesondere ist sie ein – oft auch präventiv wirkendes – Instrument im Kampf gegen Anlagebetrug sowie unseriöse Marktpraktiken. Missstände können so früh erkannt werden, und Schaden dadurch begrenzt oder gänzlich verhindert werden. Es leistet einen wertvollen Beitrag zum kollektiven Verbraucherschutz,“ so FMA-Vorstand Helmut Ettl und Eduard Müller.
Gut jeder zweite Hinweis auf Anlagebetrug betrifft Angebote im Zusammenhang mit Krypto-Assets und sogenannten virtuellen Währungen. Der Vertrieb und Handel erfolgt dabei über dubiose oder kriminelle Online-Trading-Plattformen im Internet. Geworben wird für diese meist über Social Media wie Facebook, WhatsApp, TikTok oder Telegram. Auf dubiosen Trading-Plattformen werden auch finanzielle Differenzgeschäfte (CFDs), Fremdwährungshandel (FOREX) oder binäre Optionen angeboten sowie angeblich automatisierter Handel mit derartigen vermeintlichen Anlageprodukten. Achtung: Das Angebot binärer Optionen an Kleinanleger ist in der EU verboten, das von CFDs regulatorisch stark eingeschränkt. 45 Prozent der Hinweise auf Anlagebetrug betraf betrügerische Angebote mit traditionellen Anlageprodukten wie Aktien oder Gold sowie verschiedene Formen von Vorschussbetrug.
Bild: ©Imillian – stock.adobe.com
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