Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat nun auch Leitfäden zur IT-Sicherheit für Pensionskassen veröffentlicht. Deren Umsetzung wird im nächsten Jahr schwerpunktmäßig geprüft.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 20.12.2018
Nach den Banken, Versicherungen und Wertpapierdienstleister erhalten nun auch die Pensionskassen entsprechende Leitfäden. Damit sollen die Unternehmen am österreichischen Finanzmarkt von „einheitlichen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung ihrer Geschäftsmodelle“ profitieren.
Das Thema IT-Sicherheit hat die FMA auch für 2019 zu einem ihrer Aufsichts- und Prüfschwerpunkte erklärt. Der Fokus werde auf der praktischen Umsetzung der Leitfäden liegen. „Heuer haben wir uns mit der Theorie beschäftigt, im nächsten Jahr folgt die Praxis. Wir werden in die Unternehmen gehen und überprüfen, ob unsere Anforderungen auch eingehalten werden“, kündigen die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller an.
„IT-Sicherheit ist Chefsache“
Unternehmen müssen ein IT-Risikomanagement und ein Informationssicherheitsmanagement einrichten. Die Pensionskassen haben dafür eine eigene IT-Strategie zu formulieren und eine IT-Governance einzurichten, die jeweils vom Vorstand zu verantworten sind. „Wir verlangen, dass das Thema in den Unternehmen tatsächlich höchste Priorität hat. IT-Sicherheit ist Chefsache.“
Je nach Größe und Risikosituation des Unternehmens kann es auch erforderlich sein, einen Informationssicherheitsbeauftragten zu bestellen. Dieser hat die Integrität und Vertraulichkeit der verwalteten Daten sicherzustellen.
Die IT-Leitfäden stehen auf der FMA-Website zum Download bereit.
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