Unfälle bei Wander- und Bergtouren können nicht nur verheerende körperliche, sondern auch finanzielle Folgen haben – darauf weist die Generali Versicherung in einer aktuellen Aussendung hin.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 06.10.2015
Unfälle bei Wander- und Bergtouren können nicht nur verheerende körperliche, sondern auch finanzielle Folgen haben – darauf weist die Generali Versicherung in einer aktuellen Aussendung hin. Im Jahr 2014 verunfallten in Österreich 8.000 Wanderer und 6.200 Mountainbiker. Folgen davon sind neben hohen Such-, Rettungs- und Bergungskosten oft auch hohe Behandlungskosten, da Freizeitunfälle nicht ausreichend gesetzlich abgesichert sind.
Grundsätzlich trägt der Gerettete Such-, Rettungs- und Bergekosten nach Freizeitunfällen. Dies gilt auch, wenn Dritte eine Bergung oder Suchaktion einleiten, wenn Grund zur Annahme besteht, dass einer vermissten Person ein Unglück zugestoßen ist. Auch wenn der Gesuchte sich nie in Gefahr befand und eine Suche nicht notwendig gewesen wäre, trägt er – nach den Regeln der „Geschäftsführung ohne Auftrag“ – die Kosten der Suchaktion.
Bergungskosten und die Kosten der Beförderung bis ins Tal werden bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik von der Sozialversicherung grundsätzlich nicht ersetzt. Einen Ersatz der Bergungskosten leistet beispielsweise der Versicherungsschutz, den man im Rahmen der Mitgliedschaft bei einem alpinen Verein oder der Förderung eines Bergrettungsdienstes erwirbt. Die Höhe dieses Kostenersatzes ist je nach Organisation auf 15.000 bis 25.000 Euro begrenzt.
In vollem Umfang gedeckt sind Such-, Rettungs-, und Bergungskosten nur durch eine private Unfallversicherung. Während die gesetzliche Unfallversicherung zudem nur akute Behandlungskosten abdeckt und weder Folgekosten noch einen später ausbleibenden Verdienst ersetzt, schützt die private Unfallversicherung ebenso vor diesen finanziellen Belastungen.
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