Der diesjährige Förderpreis der D.A.S. Rechtsschutz AG ging gleich an zwei Juristinnen: Carolin Pfingstl und Isabelle Vonkilch. Sie erhalten je ein Preisgeld von 1500 Euro.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 09.03.2021
Die Jury, bestehend aus dem D.A.S. Vorstand Ingo Kaufmann, dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Franz Kronsteiner, dem Rechtswissenschaftler Attila Fenyves und dem Leiter des D.A.S. RechtsSerivce Markus Messenlehner, hat die Arbeiten im Vorfeld analysiert und bewertet. Aufgrund der hohen Praxistauglichkeit der wissenschaftlichen Arbeiten entschied man sich, die Arbeiten von Carolin Pfingstl und Isabelle Vonkilch in der Höhe von jeweils 1.500 Euro zu prämieren. Die Verleihung fand online statt.
„Die Chancen des Coverholder Modells nach Lloyd’s of London als innovativer Vertriebsweg für die österreichische Versicherungswirtschaft“
Die Masterarbeit von Pfingstl beschäftigt sich mit dem Vertriebsaspekt: „Die Chancen des Coverholder Modells nach Lloyd’s of London als innovativer Vertriebsweg für die österreichische Versicherungswirtschaft“. Sie beleuchtet im Lichte der maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen die Anforderungen und die Gestaltungsmöglichkeiten durch Abschlussagenten.
„Das ist in Anbetracht der aktuellen Digitalisierungswelle auch für die Rechtsschutzversicherung ein interessantes Zukunftsthema, insbesondere, wenn es um die Entwicklung und den Vertrieb von Produkten für neue Risiko- und Rechtsbereiche oder für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen spezifischer Berufsgruppen geht. Daneben können mit digital aktiven Abschlussagenten möglicherweise auch bisher nicht oder unzureichend durchdrungene Regionen mit Aussicht auf Erfolg in Angriff genommen werden“, erläutert die Jury.
Inflation und Prämienanpassung
Vonkilch veröffentlichte ihre Arbeit als Artikel in der „Zeitschrift für Versicherungsrecht“ unter dem Titel „Inflation und Prämienanpassung“.
„Ihr Aufsatz knüpft an die bisherige Judikatur zur Wertanpassungsklausel in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen an und zeigt auf, dass es den Rechtsschutzversicherungen gelingen muss, die erheblichen Auswirkungen des gegenwärtigen Inflationsrisikos auf Streitwerte und Rechtskosten – innerhalb der Versicherungssumme – im Rahmen langfristiger Verträge sichtbar und verständlich zu machen oder durch neue Instrumente besser in den Griff zu bekommen“, so Kaufmann.
Bild: ©Nattakorn – stock.adobe.com
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