An vier Terminen folgten in Linz, Graz, Salzburg und Klagenfurt über 380 Teilnehmer der ARAG-Schulung zu den Musterbedingungen des VVO mit dem Thema „Rechtsschutzbausteine – was ist versichert, was ist ausgeschlossen? – Erklärt anhand von Beispielen“. Aufgrund der großen Teilnehmerzahl und der anhaltenden Nachfrage wurden die Schulungen 2018 auch in den Bundesländern durchgeführt, nachdem 2017 allein am Standort Wien über 400 unabhängige Vermittler an diesem Weiterbildungs-Modul teilnahmen.

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 04.06.2018
Erläutert wurden sowohl die Gemeinsamen, als auch die Besonderen Bestimmungen. Regelungen, die in der Praxis häufig zu Fragen führen, wurden ausführlich anhand von konkreten Beispielen und Fallkonstellationen durchgespielt:
- Was genau ist eigentlich ein Fahrlässigkeitsdelikt, was unterscheidet es von einem Vorsatzdelikt und warum ist diese Unterscheidung im Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz relevant?
- Wie bestimmt sich der Versicherungsfall und warum sind die Behauptungen der Gegenseite zu berücksichtigen.
- Vermeintliche „Basics“, die sich in der Praxis nur allzu oft als kompliziert herausstellen und viele Fettnäpfchen bieten.
Aufgrund des großen Erfolges und weiterer Anfragen wird die Schulungsreihe fortgesetzt und macht am 3. Oktober 2018 Station in Tirol (9.00 – 12.00 Uhr für Agenten und 14.00 – 17.00 Uhr für Makler, jeweils im Reschenhof Gastronomie GmbH, Bundesstraße 7,6068 Mils).
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