Ihr Kunde möchte eine Immobilie oder Praxis finanzieren? Die Hannoversche bietet dafür eine ideale und einfache Lösung: Die Praxis- und Immobilienabsicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung – und das bis 12 Monate nach Abschluss des Dahrlehensvertrages und einem Höchsteintrittsalter von 50 Jahren!
Beim Bau oder Neuerwerb einer selbstgenutzten Immobilie oder Arztpraxis ist die Kreditvergabe oft an den Abschluss einer Ablebensversicherung gekoppelt. Die Hannoversche bietet hier für jeden die passende Lösung und hat ihre Leistungen jetzt noch einmal verbessert: Das Höchsteintrittsalter wurde von den marktüblichen 45 auf 50 Jahre anghoben. Ein weiteres Plus: Der Antrag kann – statt wie bisher sechs – bis zu zwölf Monate nach Abschluss des Darlehensvertrages gestellt werden.
Egal, ob es sich um die Modernisierung einer Immobilie, eine vermietete oder geschäftlich genutzte Immobilie, die Finanzierung einer Immobilie von nahen Angehörigen oder um eine selbstgenutzte Ferienimmobilie handelt – mit der ausgezeichneten Ablebensversicherung der Hannoversche sind Ihre Kunden umfassend abgesichert.
Immobilienabsicherung mit nur zwei Gesundheitsfragen
Was bleibt, ist die vereinfachte Gesundheitsprüfung: Mit nur zwei Fragen wird geklärt, ob die Voraussetzung für den Abschluss gegeben ist. Das gilt für alle Tarife – egal ob mit konstanter oder fallender Versicherungssumme – und bis zum 30.6.2023 sogar bis zu einer Darlehnssumme von bis zu 850.000 statt wie gewohnt 500.000 Euro! Eine schnelle Bearbeitung und der individuelle Angebotsservice für Sie als Vermittler sind wie immer garantiert.
Persönliche Ansprechpartner vor Ort
Sie haben noch Fragen? Manches lässt sich besser direkt klären – mit dem Maklerservice der Hannoversche. Zwei Ansprechpartner in Österreich sind persönlich für Sie da. Alle weiteren Informationen finden Sie auf partner.hannoversche.at.
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