Die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD und die neue Datenschutzgrundverordnung standen im Fokus beim 9. Expertentalk der Tiroler Versicherungsagenturen in der Wirtschaftskammer Innsbruck.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 04.12.2017
„Die Tiroler Versicherungsagenturen sind auf die anstehenden Veränderungen gut vorbereitet“, sagte Bundesobmann Horst Grandits vor den mehr als 100 Besuchern. „Die Versicherungsvertriebsrichtlinie und die Datenschutzgrundverordnung stellen die Versicherungsagenten in ganz Österreich sowie die gesamte Branche vor neue Herausforderungen. Veranstaltungen wie der Expertentalk in Innsbruck sind wichtig, um über die Details zu informieren.“
Rechtsexperte Christoph Schertler informierte über die Auswirkungen der Richtlinie und der Verordnung. Am Podium diskutierten dazu Bundesobmann Horst Grandits, Walter Schieferer (Tiroler Versicherung), Erich Eberdorfer (UNIQA), Hubert Hotter (Allianz) und Matthias Effinger (ARAG SE).
Die Mindeststandards der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD sollen bereits im Februar 2018 in Kraft treten. Sie sehen unter anderem eine verpflichtende Weiterbildung vor, verbieten umsatztreibende Provisionen und beinhalten eine Compliance-Regel. Die neue Datenschutzgrundverordnung zum richtigen Umgang mit personenbezogenen Daten gilt ab 25. Mai 2018. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Geldstrafen.
Die Versicherungsagenten in Tirol gehören zur neuen Dachmarke der Gremien der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Österreich (ausgenommen Wien). Erstmals treten damit über 8.000 Versicherungsagenturen unter einer gemeinsamen Marke auf.
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