Stellen unterschiedliche Prämien in der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Altersdiskriminierung dar? Mit dieser Frage wandten sich zwei Kunden an ihren Versicherungsmakler.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 11.10.2018
Dem älteren Kunden wurde bei gleicher Bonus-Malus-Stufe eine höhere Kfz-Haftpflichtprämie vorgeschrieben als seinem Sohn. Die beiden bemängelten eine Altersdiskriminierung und fragten dazu bei ihrem Makler nach. Dieser wandte sich an die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle im Fachverband der Versicherungsmakler (RSS), die folgende Auskunft gab:
Aus gesetzlicher Seit sei derzeit nur eine Differenzierung der Prämien nach Geschlecht verboten (§ 91 Abs 2 VAG 2016) und gelten besondere Vorschriften hinsichtlich der Versicherung behinderter Personen. „Das Alter stellt jedoch einen Risikofaktor dar, und als solcher darf er durchaus zur Kalkulation der Prämie bemessen werden.“
Urteil bisher nur zu Konsumentenschutz
Aus EU-rechtlicher Sicht sei eine Altersdiskriminierung nur in beruflicher Hinsicht verpönt (RL 2000/78/EG). Die Arbeiterkammer hat vor rund zwei Jahren ein rechtskräftiges Urteil gegen einen Versicherer erwirkt, wo es um die Prämienumstellung in einer Unfallversicherung ab dem 70. Lebensjahr ging. Die Frage einer Diskriminierung an sich wurde dort aber gar nicht behandelt, weil die Klausel (höhere Prämie ab 70) eine Vertragsänderung darstellte, die in ihrer konkreten Ausprägung nicht dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) entsprach. „Ein Entschließungsantrag betreffend Verbot der Altersdiskriminierung im Versicherungswesen ist seit rund zwei Jahren im Parlamentsausschuss für Konsumentenschutz in Verhandlung“, so die RSS abschließend.
Quelle: RSS/ Fachverband der Versicherungsmakler
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