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Kfz-Abmeldung ohne Vollmacht?

Kfz-Abmeldung ohne Vollmacht?

06. September 2018

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1 Min. Lesezeit

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News-Recht & Wissen

Kann ein neuer Eigentümer das Fahrzeug des Vorbesitzers ohne Vollmacht abmelden? Ein Kunde erhielt dazu von Maklern und Versicherern unterschiedliche Auskünfte.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 06.09.2018

Die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle im Fachverband der Versicherungsmakler (RSS) ging auf Recherche und gab folgende Auskunft: Grundsätzlich sei eine Vollmacht vorzuweisen, wenn der Antragssteller nicht persönlich erscheint (gemäß § 7a Abs 2 Z 2 Zulassungsstellenverordnung). Seit 2005 gelte jedoch dazu eine Ausnahmebestimmung in Satz 2: Eine Vollmacht ist nicht erforderlich bei der Abmeldung des Fahrzeuges bei Besitzwechsel sowie bei der Bestellung von Kennzeichentafeln.

Quelle: RSS/Fachverband der Versicherungsmakler

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