Kann ein neuer Eigentümer das Fahrzeug des Vorbesitzers ohne Vollmacht abmelden? Ein Kunde erhielt dazu von Maklern und Versicherern unterschiedliche Auskünfte.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 06.09.2018
Die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle im Fachverband der Versicherungsmakler (RSS) ging auf Recherche und gab folgende Auskunft: Grundsätzlich sei eine Vollmacht vorzuweisen, wenn der Antragssteller nicht persönlich erscheint (gemäß § 7a Abs 2 Z 2 Zulassungsstellenverordnung). Seit 2005 gelte jedoch dazu eine Ausnahmebestimmung in Satz 2: Eine Vollmacht ist nicht erforderlich bei der Abmeldung des Fahrzeuges bei Besitzwechsel sowie bei der Bestellung von Kennzeichentafeln.
Quelle: RSS/Fachverband der Versicherungsmakler
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