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Mit der D.A.S. lassen sich Kunden Ihr Recht nicht verdrehen!

Mit der D.A.S. lassen sich Kunden Ihr Recht nicht verdrehen!

09. Mai 2017

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1 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Darf ein Unternehmer Urlaub im Betrieb „verordnen“? Ihre Tochter soll beim Ferialjob keine aliquoten Zahlungen erhalten? Hat eine Privatperson das Recht auf Umtausch? Der Streit mit dem Nachbar um den Baum im Eck eskaliert – was nun?

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 09.05.2017

Bei solchen und anderen Rechtsfragen verlassen sich Firmen- und Privatkunden auf den seit mehr als 60 Jahren führenden Rechtsschutzspezialisten. Die D.A.S. Rechtsschutz AG punktet durch umfassendes Know how, umfassende und kundenbedarfsorientierte Produktlösungen, kompetente Vertriebspersönlichkeiten sowie durch das beste RechtsService-Angebot.

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von der D.A.S. Rechtsschutz AG

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