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OGH aktuell - neue Entscheidungen

OGH aktuell - neue Entscheidungen

26. Juni 2024

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3 Min. Lesezeit

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Recht & Wissen

AssCompact berichtet in Kooperation mit versdb-Gründer Ewald Maitz, MLS über aktuelle und branchenrelevante OGH-Urteile.

Artikel von: Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Bewusstseinsstörung

Der VN bemerkte einen süßlichen Geschmack im Mund, begleitet von Übelkeit und einem allgemeinen Schwächegefühl. Er verlor noch im Stehen das Bewusstsein, fiel zur Seite und stieß mit dem Kopf auf einen Heizkörper, wobei er sich verletzte. Die unmittelbar vor dem Sturz erlittene und für den Sturz verantwortliche Bewusstlosigkeit ging auf den grenzwertig reduzierten Ernährungszustand, die Hypotonie und die Hyponatriämie zurück. Es liegt eine Bewusstlosigkeit infolge einer Störung der normalen physischen Funktionen vor, die einen Grad erreichte, der seine Leistungsfähigkeit und sein Wohlbefinden – subjektiv und auch objektiv wahrnehmbar – negativ beeinflusste. Der Ausschluss Bewusstseinsstörung kommt zur Anwendung.

versdb 2024, 32
Unfallversicherung
7Ob78/24g


Schaden beim Abteufen einer Tiefenbohrung

Der VN war mit dem Abteufen einer Tiefenbohrung zur Gewinnung von Thermalwasser beauftragt. Im Rahmen des Abteufens kam es zu einer Havarie im unteren Bereich der Ankerrohrtour, dem obersten Rohrstrang (von 0 bis 550 m Tiefe) der (einzubringenden) Verrohrung (sogenanntes „Casing“). Dies führte zum Rohrkollaps und damit zum Scheitern der Bohrung. Der VN war zur Beschaffung der bei der Bohrung einzusetzenden Rohre vertraglich nicht verpflichtet, sondern wurden diese vom Auftraggeber bereitgestellt. Da sich die Erfüllungsersatzleistung an der von der VN vertraglich geschuldeten Leistung orientiert, handelt es sich demzufolge bei der Beschädigung der Rohre um die Schädigung „anderer Vermögenswerte“ und damit um einen versicherten Mangelfolgeschaden. Da die Casing-Rohre vom VN weder hergestellt noch geliefert wurden, greift der Risikoausschluss gemäß Art 8.9. AHVB 2004 (Herstellungs- und Lieferklausel) ebenfalls nicht. Auch die Kosten für die Verfüllung der Rohre sind als Mangelfolgeschaden gedeckt. Dabei handelt es sich um Kosten für die Sanierung der beschädigten Liegenschaft, also einer Naturalrestitution. Diese Kosten betreffen ein sonstiges Rechtsgut des Auftraggebers und mussten nicht aufgewendet werden, um den Auftraggeber in den Genuss der geschuldeten Leistung zu bringen. Für die Durchführung einer mangelfreien Tiefenbohrung an anderer Stelle war es nämlich nicht erforderlich, das havarierte Bohrloch zu verfüllen. Auch der Ankauf eines Ersatzgrundstückes, um die misslungene Bohrung neu durchführen zu können, ist ein gedeckter Mangelfolgeschaden.

versdb 2024, 31
Haftpflichtversicherung
7Ob18/24h


Kurzfristiger Schwindel


Ein beim VN aufgetretener kurzfristiger Schwindel aufgrund seiner Kopfhaltung hat keine erhebliche Störung seiner Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit mit sich gezogen und damit diese Erheblichkeitsschwelle nicht überschritten. Der Ausschluss "Bewusstseinsstörung" kommt hier nicht zur Anwendung.

versdb 2024, 30
Unfallversicherung
7Ob60/24k

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