Will der Kunde von einer Versicherung zu einer anderen wechseln, kann eine Umdeckungsklausel einen lückenlosen Versicherungsschutz ermöglichen. Aber so wie überall, gibt es auch bei den Umdeckungsklauseln der einzelnen Versicherungen große Unterschiede. Die D.A.S. schließt mögliche Deckungslücken und bietet damit Rechtssicherheit.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 27.07.2020
Probleme mit der Umdeckungsklausel zeigen sich häufig erst im Schadensfall
Nämlich dann, wenn
- die Versicherungsfalldefinitionen bei den Versicherern unterschiedlich ausgelegt werden (Ereignis- und Verstoßdefinition).
- auf Wartefristen nicht verzichtet wird.
- auf sonstige zeitliche Ausschlüsse nicht verzichtet wird (z. B. im Erbrecht).
Große Unsicherheit unter den Vermittlern bei Versicherungswechsel
Einige Vermittler sind bzgl. des Versicherungswechsels ihrer Kunden unsicher und haben Sorge, dass sie im Falle einer Deckungslücke haftbar gemacht werden können. Sie schrecken daher davor zurück, ihren Kunden andere Versicherer zu empfehlen. Selbst dann, wenn der Wechsel im Leistungsumfang deutliche Deckungserweiterungen ermöglichen würde.
D.A.S. bietet Rechtssicherheit durch fixe Umdeckungsklausel
Um diese Unsicherheiten zu reduzieren, umfasst die Umdeckungsklausel der D.A.S. Rechtsschutz AG Lösungen für alle Schadensfallkonstellationen. Die Umdeckungsklausel ist ein fixer Bestandteil des Vertrages und muss nicht separat beantragt werden.
Alle Infos in den D.A.S. IDD-Schulungen
Weitere Informationen zur Umdeckungsklausel, zu den Wartefristen und sonstigen zeitlichen Ausschlüssen gibt es bei den IDD-Schulungen der D.A.S. im Herbst. Die Schulungen werden aufgrund der Corona-Situation als Webinare abgehalten.
Details finden sich rechtzeitig unter partnerservice.das.at.
Bild: ©joyfotoliakid - stock.adobe.com
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