KR Christoph Berghammer, MAS, Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten der WKO, über die notwendigen Schritte für Versicherungsvermittler zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 29.10.2024
Um die gesetzlichen Vorgaben zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erfüllen, müssen Versicherungsmakler zunächst klären, ob diese Regelungen für sie überhaupt relevant sind. Christoph Berghammer erklärt: „Wenn keine Lebensversicherungen und andere Versicherungen mit Anlagezweck vermittelt werden, muss man nur mittels einer ‚Negativmeldung‘ dokumentieren, dass man sich mit dem Thema überhaupt einmal beschäftigt hat.“ Ist ein Makler jedoch im vollen Anwendungsbereich der Gesetze, sind je nach Risiko verschiedene Überprüfungsschritte erforderlich.
Vorbereitung auf die FATF-Überprüfung
Die bevorstehende Überprüfung durch die Financial Action Task Force (FATF) im Jahr 2025 stellt eine Herausforderung dar. Berghammer betont, dass die FATF nicht die einzelnen Versicherungsmakler überprüft, sondern die Umsetzung der staatlichen Verpflichtungen durch die österreichischen Behörden. „Die Gewerbebehörden kontrollieren daher verstärkt, ob jeder Verpflichtete seine ‚Hausaufgaben‘ gemacht hat.“ Er empfiehlt jedem Makler, seinen Risikoerhebungsbogen regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen und seine Mitarbeiter:innen entsprechend zu schulen und zu dokumentieren.
Rolle der Geldwäschemeldestelle
Eine zentrale Rolle in diesem Prozess spielt die Geldwäschemeldestelle. Berghammer erläutert: „Sie ist die zentrale Stelle, an der alle Verdachtsmeldungen zusammenlaufen und analysiert werden.“ Im Rahmen der FATF-Prüfung wird auch die Registrierung aller betroffenen Gewerbetreibenden bei der Applikation goAML überprüft, über die die Meldungen laufen.
Kundeninformation und Identitätsprüfung
Wenn es um die Anforderungen an die Kundeninformation geht, stellt Berghammer klar: „In Richtung des Kunden findet so gut wie keine Information statt.“ Der Versicherungsvermittler hat die Verantwortung, die Identität des Kunden festzustellen, den wirtschaftlichen Eigentümer zu ermitteln und die Herkunft der Gelder, die in die Lebensversicherung fließen, zu überprüfen.
Sanktionen und deren Auswirkungen
Die potenziellen Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorschriften sind erheblich. Berghammer warnt: „Eine unterlassene Meldung an die Geldwäschemeldestelle kann bis zu 30.000 Euro kosten. Bei besonders schwerwiegenden oder systematischen Verstößen kann die Behörde theoretisch Strafen bis zu 5 Millionen Euro oder 10% des Jahresumsatzes von juristischen Personen aussprechen.“ Solche Strafen können nicht nur finanziell belastend sein, sondern auch den Ruf eines Unternehmens stark beeinträchtigen.
Unterstützung durch den Fachverband
Um seinen Mitgliedern bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu helfen, bietet der Fachverband umfassendes Informationsmaterial an, das zur Schulung der Mitarbeiter genutzt werden kann. Berghammer kündigt zudem ein kostenloses Webinar an: „Für den 13.11.2024 wurde ein kostenloses Webinar mit dem Geldwäsche-Experten Andreas Dolezal organisiert, anhand dessen der einzelne Makler seine im Büro getroffenen Maßnahmen überprüfen kann.“
Verbesserung interner Risikoanalysen
Abschließend hebt Berghammer die Wichtigkeit regelmäßiger interner Risikoanalysen hervor: „Der Risikoerhebungsbogen sollte regelmäßig, also zumindest jährlich, überprüft werden.“ Insbesondere in größeren Unternehmen sei es entscheidend, dass der interne Informationsfluss klar geregelt ist, damit alle relevanten Informationen demjenigen bekannt sind, der letztlich für die Entscheidung über eine Meldung verantwortlich ist.
Mit diesen klaren Maßnahmen können Versicherungsmakler den gesetzlichen Anforderungen zur Geldwäscheprävention effektiv nachkommen und sich optimal auf bevorstehende Kontrollen vorbereiten.
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Foto oben: KR Christoph Berghammer, MAS, Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten der WKO
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