Der Versicherungsmakler haftet für Deckungslücken und Fristversäumnisse. Was bedeutet das in der juristischen Praxis? Wo liegen die typischen Gefahren? Und wie kann man Haftungsfallen vermeiden? Fragen wie diese beantwortet Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch in unserer Serie „Experten im Gespräch“ im AssCompact TV.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 27.08.2014
Der Versicherungsmakler haftet für Deckungslücken und Fristversäumnisse. Was bedeutet das in der juristischen Praxis? Wo liegen die typischen Gefahren? Und wie kann man Haftungsfallen vermeiden? Fragen wie diese beantwortet Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch in unserer Serie „Experten im Gespräch“ im AssCompact TV.
Deckungslücken und Fristversäumnisse können für den Versicherungsmakler teuer werden, weiß Dr. Roland Weinrauch: „Immer dann, wenn eine Deckungslücke auftritt, wird sich der Versicherungsnehmer fragen, ob nicht der Versicherungsmakler diese Deckungslücke zu verantworten hat und dieser allfällig zur Haftung zu ziehen ist. Immer dann, wenn Dinge verfristen, insbesondere in der Schadenabwicklung, wird sich der Versicherungsnehmer fragen: Ist das nicht in der Verantwortung des Versicherungsmaklers gelegen?“
Er rät daher nicht nur zu besonderer Sorgfalt beim Erfragen von Risikoumständen, sondern warnt auch vor Fristversäumnissen und Verjährungsfolgen in der Schadenabwicklung.
Im Gespräch mit AssCompact Redaktionsleiter Mag. Peter Kalab gibt Rechtsanwalt Dr. Roland Tipps, worauf der Versicherungsmakler achten soll, um Haftungsfallen zu vermeiden.
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