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Rechtsstreit: Welche Schäden hat Sturm verursacht?

Rechtsstreit: Welche Schäden hat Sturm verursacht?

17. September 2018

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2 Min. Lesezeit

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News-Recht & Wissen

Nach einem Sturm tritt Wasser ins Haus ein. Das Dach war jedoch zuvor schon nicht mehr regendicht. Welche Ansprüche die Besitzerin hat, klärt ein Gericht in Deutschland.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 17.09.2018

Als ein Sturm mit Böen in Windstärke 8 über das Anwesen fegte, lockerte sich ein Gartenzaun und die Abdeckung der Dachgaube wurde beschädigt. Die Hausbesitzerin wollte die Kosten für die Schäden, den in Eigenarbeit reparierten Zaun sowie für eine veranschlagte Reparatur des Daches von ihrer Wohngebäudeversicherung ersetzt bekommen. Einen Monat später entstanden Schäden an Gegenständen durch Starkregen, der durch das kaputte Dach eindrang.

Sturm nicht unmittelbar auf Gegenstände eingewirkt

Die Versicherung lehnte die Zahlung ab – und wurde in ihrer Ansicht vom Landgericht Saarbrücken bestätigt. Es bestehe keine Kausalität der Schäden mit einem versicherten Sturmschaden, da das Dach bereits vorher nicht mehr regensicher gewesen sei. Auch hinsichtlich der Gegenstände bestehe kein Versicherungsschutz. Diese wurden durch Regeneintritt beschädigt, weshalb keine unmittelbare Einwirkung des Sturms vorliege. Auch ein Folgeschaden sei laut Gericht nicht gegeben.

Hohe Windstärke muss nicht kausal für Schäden sein

Die Versicherung zahlte aus Kulanz die Reparaturkosten am Gartenzaun. Das Gericht verpflichtete sie auch dazu, die Materialkosten zu übernehmen. Dabei sei e nicht relevant, ob die Schäden am Zaun erst eingetreten sind, als der Sturm bereits die Windstärke 8 erreicht hatte oder schon vorher im Lauf des Sturms. Die notwendige Kausalität setze nicht voraus, dass die Schäden auch tatsächlich durch die hohe Windstärke, die den Sturmbegriff definiert, verursacht wurden. Für einen Sturmschaden muss lediglich zu irgendeinem Zeitpunkt während des Sturms Windstärke 8 erreicht werden. Versicherungsschutz bestehe auch für Schäden, die in der An- oder Ablaufphase eines Sturms durch geringere Windstärken verursacht werden.

Quelle: AssCompact Deutschland; bearbeitet durch Redaktion Österreich

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