Ein eigener Schutzverband prüft Beschwerden von Versicherungsmaklern, wenn diese bei Mitbewerbern unseriöse Geschäftspraktiken vermuten. Bisher wurden bereits Agenturen abgemahnt, die sich ähnlich wie ein Makler präsentierten.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 07.11.2017
Obmann des Schutzverbandes ist Christoph Berghammer, MAS, Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler, sein Stellvertreter ist der Tiroler Fachgruppen-Obmann Mag. Thomas Tiefenbunner. Der Verband bietet Hilfestellung an, wenn Mitglieder aggressive oder irreführende Geschäftspraktiken bei Mitbewerbern beobachten. Die Beschwerden werden rechtlich fundiert genau geprüft, der Beschwerdeführer bleibt anonym.
Agenturen dürfen nicht als „Makler“ auftreten
Der Schutzverband war bereits in mehreren Fällen erfolgreich tätig. So wurden etwa Agenturen abgemahnt, die fälschlicherweise behaupteten, in „keinem Abhängigkeitsverhältnis“ zu Versicherungsunternehmen zu stehen oder bestes Preis-Leistungsverhältnis von „allen“ Versicherern anbieten zu können. Ganz klar müssen Agenturen im Geschäftsverkehr als solche auftreten und dürfen nicht den Eindruck erwecken, sie würden Versicherungsmakler sein.
Exklusiv für Versicherungsmakler
Der Schutzverband für Versicherungsmakler steht dieser Berufsgruppe im Versicherungswesen exklusiv zur Verfügung. Vermögensberater und Versicherungsagenten können nicht Mitglieder werden. Wer nähere Informationen möchte, Beschwerden deponieren oder Mitglied werden will, kann sich an Christoph Berghammer (wko@cebco.at) wenden.
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